Honorarberater
Fehler und Irrtümer können uns allen unterlaufen. Sie sind nicht nur ärgerlich, sondern oft genug auch teuer, weil aus ihnen Ansprüche erwachsen, für die man haften muss.
Als selbständiger Versicherungs- und Finanz(anlagen)vermittler oder -berater sowie Immobilienmakler haften Sie – jedenfalls soweit es Ihre Berufsausübung betrifft – nicht nur für Ihre eigenen Fehler, sondern auch für Schäden, die Ihre Mitarbeiter verschuldet haben.
Und mit ein bisschen Pech kann man Sie – all Ihrer Umsicht und Sorgfalt zum Trotz – sogar haftbar machen für Schäden, die nur vorgeblich auf Ihr Verhalten oder das Ihrer Mitarbeiter zurückzuführen sind, tatsächlich aber nicht in Ihre Verantwortung fallen.
Haftpflicht Versicherungsberater
Schutz für Versicherungsberater gemäß § 34 d Abs. 2 GewO
Haftpflicht Finanzanlagenberater
Schutz für Honorar-Finanzanlagenberater gemäß § 34 h GewO