Vertrauensschaden
Vertrauensschadenversicherung
Mitarbeiterkriminalität ist ein heikles Thema. Einerseits weiß man, dass der „menschliche Faktor“ in betrieblichen Abläufen immer gewisse
Unsicherheiten birgt; Menschen haben Schwächen. Andererseits weiß man auch, dass es in vielen Bereichen ohne ein Minimum an vertrauensvoller Zusammenarbeit gar nicht geht.
Das ist ein Dilemma, denn so können Vertrauensschäden tagtäglich passieren. Sei es das Aneignen von Büromaterial wie Stiften oder auch der tiefe Griff in die Firmenkassen. 2017 wurden deutschlandweit 74.070 Fälle von Wirtschaftskriminalität erfasst. Sowohl die Anzahl als auch die Schadenssumme von 3,74 Mrd. EUR überstiegen den Vorjahreswert deutlich (BKA Statistik 2017)!
Das Credo „Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“ ist dabei nur der erste Schritt. Einen uneingeschränkten Schutz vor Vertrauensmissbrauch gibt es nicht. Jedes noch so ausgeklügelte Kontrollsystem hat Schwachstellen und kann unterlaufen werden. Auch bei bewährten Mitarbeitern mit langjähriger Betriebszugehörigkeit können sich die persönlichen Lebensverhältnisse ändern – eine kostspielige Scheidung, Alkoholsucht, die Raten fürs Eigenheim, Geldgier … Oder ein persönlicher Racheakt eines Mitarbeiters, der sich bei einer Beförderung übergangen gefühlt hat.
Der plumpe Griff in die Kasse, der spätestens bei der nächsten internen Revision auffliegen sollte, ist ja nur die gut sichtbare Spitze des Eisbergs. Für einen Betriebsangehörigen in entsprechender Position gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich durch Untreue, Unterschlagung, Urkundenfälschung, Diebstahl, Betrug, Computerbetrug oder Datenmissbrauch persönlich zu bereichern und das Unternehmen zu schädigen. Oft genug ist es nicht einmal besonders schwierig. Der Mitarbeiter kennt die Sicherungs- und Kontrollmechanismen und kann damit umgehen; also kennt er auch die Schwachstellen. Er kann sich völlig unverdächtig in einem Umfeld bewegen, mit dem er bestens vertraut ist. Schließlich ist er ja gedeckt durch das Vertrauen, das man ihm entgegenbringt.
Was passiert, wenn der Schädiger die Summe nicht zurückzahlen kann? Den Schaden zahlen Sie als Unternehmer durch den reduzierten Unternehmensgewinn! Neben Vertrauen und Kontrolle ist eine Absicherung die Konsequenz. Hier kommt die Vertrauensschadenversicherung ins Spiel. Diese schützt Sie gegen Vermögensschäden durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen von Mitarbeitern und Dritten.
Handeln Sie, bevor Schäden entstehen. Schließen Sie noch heute eine Vertrauensschadenversicherung ab.
IHR VORTEIL AUF EINEN BLICK
- umfassende und günstige Erweiterung Ihrer Sicherheits- und Kontrollmechanismen
- Sicherung bonusrelevanter Kennzahlen (Liquiditätssicherung)
- Vermeidung von Schadensersatzansprüchen gegen die Unternehmensleitung
Häufige Fehleinschätzungen sind:
„Meine Mitarbeiter greifen nicht in die Kasse. Ich kenne sie seit vielen Jahren.“
Fakt: Ein großer Teil der Wirtschaftskriminalität wird durch interne Täter begangen – vielfach mit langjähriger Tätigkeit im betroffenen Unternehmen.
„Abschreckung wirkt: Wer das Unternehmen beklaut, wird gekündigt.“
Fakt: Der Faktor Mensch spielt eine tragende Rolle bei Wirtschaftskriminalität – sei es durch mangelndes Unrechtsbewusstsein, finanzielle Anreize, Anonymität im Personalstab oder unzureichende interne Kontrollen.
„Mein Sicherheitssystem verhindert jegliche Form von Mitarbeiterkriminalität.“
Fakt: Mit steigender Mitarbeiterzahl erhöht sich das Risiko von Wirtschaftskriminalität. Die Anzahl der Fälle ist in 2017 um mehr als 25 % gestiegen (BKS Statistik 2017).
„Wenn etwas passiert, ist das Unternehmen wirtschaftlich nicht gefährdet.“
Fakt: Die Gesamtschadenssumme ist mit 3,74 Mrd. deutlich gestiegen (BKA Statistik 2017). Diverse Pressemitteilungen zeigen, dass die Schadenssumme mehrere hunderttausend EUR erreichen kann.