Vertrauensschaden
Vertrauensschadenversicherung
Mit dem ideellen Schaden des Vertrauensschadens muss er Betroffene selbst fertig werden. Gegen die materiellen Schäden, die ein Vertrauensbruch üblicherweise nach sich zieht, sorgt eine Vertrauensschaden-Versicherung (VSV) vor.
Wer ist versichert?
Versicherungsschutz genießt das Unternehmen samt dessen Unternehmenswerten gegen Wirtschaftskriminalität im eigenen Haus.
Was ist versichert?
Versichert sind Vermögensschäden des Unternehmens, die durch Vertrauenspersonen wie eigene Mitarbeiter bzw. externe Arbeitnehmer (EDV-, Wartungs-, Sicherheits- und Reinigungspersonal) verursacht werden. Im Rahmen der Versicherungsbedingungen und –summe sind dies
SCHÄDEN DURCH
- vorsätzliche Handlungen von Mitarbeitern (bspw. Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Veruntreuung)
- wissentliche Pflichtverletzung von Mitarbeitern (Sublimit)
- Geheimnisverrat
- Betrug, Täuschung oder Urkundenfälschung von Dritten (Fake President, Fake Identity, Payment Diversion)
FOLGEKOSTEN
- Schadensermittlungskosten (bspw. Aufwendungen für IT-Forensiker)
- Rechtsverfolgungskosten zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ggü. dem Schädiger
- Rechtskosten zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen durch Dritte
- Kosten zum Ausgleich von Vertragsstrafen (Sublimit)
- Betriebsunterbrechungskosten durch Vertrauensschäden (Sublimit)
Geltungsbereich
- Absicherung innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
Was ist nicht mitversichert (Auszug aus den Bedingungen)?
- Anteilseigner mit über 20 % Beteiligung verursachen den Schaden
- durch anderweitige Versicherungsverträge bereits versicherte Schäden
- Cyberschäden, die aufgrund vertrags-/gesetzeswidrigen Verhaltens durch den Cyberversicherer abgelehnt wurden
- Schäden durch Vertrauenspersonen ohne Bereicherungsabsicht
Versicherungssummen
- 100.000 EUR – 5.000.000 EUR je Schadensfall (umsatzabhängig)
- Jahreshöchstleistung beträgt das 2-fache der Versicherungssumme (Folgekosten werden auf die Versicherungssumme angerechnet)
Selbstbehalt
- zwischen 1.000 EUR – 25.000 EUR bei Schäden durch Vertrauenspersonen (frei wählbar)
Highlights
- automatische Mitversicherung neu hinzukommender Vertrauenspersonen
- automatische Mitversicherung neu gegründeter/erworbener Unternehmen bis zur kommenden Hauptfälligkeit
- Versicherungsschutz auch ohne Strafverfolgung und Bestrafung der beteiligten Personen
- Regressverzicht des Versicherers bei fahrlässig mitwirkenden Mitarbeitern
- Verzicht auf Leistungsreduzierung nach § 81 Abs. 2 VVG bei Schäden durch grob fahrlässig nicht eingeführtes/umgesetztes Risikomanagement-/Compliance-System
- 3 Jahre Nachmeldefrist nach Vertragsende
- Vermögensschäden durch zielgerichtete Herbeiführung des Sicherheitsvorfalls
- Zielgerichteter Eingriff eines Dritten in die elektronische Datenübertragung
- Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen
- Folgekosten durch derartige Vermögensschäden wie
- Kosten zur Wiederherstellung von Daten und Reputation (Sublimit)
- Kosten aus Informationsverpflichtung nach BDSG / DSGVO