Umweltschaden

Umwelt- Schaden- Versicherung

Für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach Umweltschadensgesetz bietet die Umwelt- Schaden- Versicherung eine umfangreiche Absicherung.

Wer ist versichert?

Gewerbetreibende

Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz sichert Sie gegen öffentlich-rechtliche Ansprüche nach Umweltschadengesetz (USchadG) ab. Somit sind (Ausgleichs-)Sanierungen für geschützte Lebensräume, Tierwelten und Pflanzen sowie Böden und Gewässer umfasst (bitte Hinweise Leistungsumfang beachten!).

Leistungsumfang

Neben der Grunddeckung zur Umwelt- Schaden- Versicherung können Sie optional zwei Zusatzbausteine integrieren.

Grunddeckung

Die Grunddeckung bietet Ihnen Deckung bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen aus (Ausgleichs-)Sanierung von

  • geschützten Arten
  • Oberflächengewässern
  • natürlichen Lebensräumen
  • Bodensanierung (sofern eine erhebliche Beeinträchtigung für die Gesundheit besteht)

sofern diese (Ausgleichs-)Sanierung außerhalb des eigenen/gemieteten Grundstücks erfolgt.

Zusatzbaustein 1

Der Zusatzbaustein 1 erweitert die Deckung für öffentlich-rechtliche (Ausgleichs-) Sanierungsansprüche auf dem eigenen/gemieteten Grundstück für:

  • geschützte Arten
  • Oberflächengewässer (nicht für Grundwasser!)
  • natürliche Lebensräume
Zusatzbaustein 2

Der Baustein 2 rundet die Deckung ab, indem nun auch öffentlich-rechtliche Ansprüche nach Bodenschutzgesetz (BBodSchG) für die Wiederherstellung des Bodens auf dem eigenen/gemieteten Grundstück abdeckt sind – auch Bodenkasko genannt.

 

Versicherungssummen

Das Umweltschadengesetz sieht eine Begrenzung der Haftungssumme für Betreiber nicht vor. Daher sollte sich die gewählte Versicherungssumme am Risikopotential der Anlage, der verwendeten Stoffe (Art, Menge etc.) und der Beschaffenheit der nahe gelegenen Umwelt (Flüsse, Seen etc.) richten.