Umwelthaftpflicht

Umwelt- Haftpflicht- Versicherung

 

Für privatrechtliche Ansprüche nach Umwelthaftpflichtgesetz (UmweltHG) bietet die Umwelt- Haftpflicht- Versicherung eine umfangreiche Absicherung.

Wer ist versichert?

Betreiber umweltgefährdender Anlagen

Was ist versichert?

Die Versicherung sichert Sie bei verschuldensunabhängigen Ansprüchen nach Umweltschadengesetz ab, wenn Dritten durch die Ausbreitung des Schadensereignisses über Boden, Luft oder Wasser ein Schaden entsteht.

Was ist nicht versichert?

  • vorsätzliche Verstöße gegen behördl. Vorgaben oder Schutzgesetze
  • vor Vertragsbeginn eingetretene Schäden
  • Kleckerschäden
  • Schäden aus dem Erwerb von kontaminierten Grundstücken

Versicherungsumfang

Vom Versicherungsschutz umfasst sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei Dritten.

Deckungserweiterungen

  • Kleingebinde (max. Einzelgebinde und Gesamtmenge beachten!)
  • mobile Anlagen
  • Umweltregressrisiko*

* Verursacht der Versicherungsnehmer während der Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Demontage, Instandhaltung und Wartung von Anlagen einen Umweltschaden, so können Regressansprüche des Inhabers der Anlage ggü. dem Versicherungsnehmer mitversichert werden.

Versicherungssummen

Das Umweltschadengesetz sieht keine Haftungsbegrenzung für Umweltschäden vor. Daher sollte sich die gewählte Versicherungssumme an das Risikopotential der Gewerbetreibenden, der verwendeten Stoffe (Art, Menge etc.) und der Beschaffenheit der nahe gelegenen Umwelt (Flüsse, Seen etc.) richten.