Umwelthaftpflicht
Umwelt- Haftpflicht- Versicherung
Für privatrechtliche Ansprüche nach Umwelthaftpflichtgesetz (UmweltHG) bietet die Umwelt- Haftpflicht- Versicherung eine umfangreiche Absicherung.
Wer ist versichert?
Was ist versichert?
Was ist nicht versichert?
- vorsätzliche Verstöße gegen behördl. Vorgaben oder Schutzgesetze
- vor Vertragsbeginn eingetretene Schäden
- Kleckerschäden
- Schäden aus dem Erwerb von kontaminierten Grundstücken
Versicherungsumfang
Vom Versicherungsschutz umfasst sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei Dritten.
Deckungserweiterungen
- Kleingebinde (max. Einzelgebinde und Gesamtmenge beachten!)
- mobile Anlagen
- Umweltregressrisiko*
* Verursacht der Versicherungsnehmer während der Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Demontage, Instandhaltung und Wartung von Anlagen einen Umweltschaden, so können Regressansprüche des Inhabers der Anlage ggü. dem Versicherungsnehmer mitversichert werden.
Versicherungssummen
Das Umweltschadengesetz sieht keine Haftungsbegrenzung für Umweltschäden vor. Daher sollte sich die gewählte Versicherungssumme an das Risikopotential der Gewerbetreibenden, der verwendeten Stoffe (Art, Menge etc.) und der Beschaffenheit der nahe gelegenen Umwelt (Flüsse, Seen etc.) richten.