Tierhalterhaftpflicht
Tierhalter- Haftpflicht- Versicherung
Auch gut erzogene Tiere verhalten sich in manchen Situationen überraschend. Als Tierhalter haften Sie Dritten gegenüber für den
entstandenen Schaden (§ 833 BGB).
Unter Anderem kann Folgendes passieren:
- beim Spielen im Park bringt der Hund einen Radfahrer zu Fall –Krankenhauskosten und Verdienstausfall des Verunglückten werden dem Tierhalter durch Sozialversicherungsträger und Arbeitgeber in Rechnung gestellt
- Pferde durchbrechen die eingezäunte Koppel und laufen auf die Bundesstraße, wo sie von einem fahrenden Auto erfasst werden – Personen- und Sachschäden des Unfalls werden beim Tierhalter als Schadensersatz eingefordert
Damit das Halten von Tieren nicht in einem finanziellen Fiasko endet, bietet Ihnen eine Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung die passende Absicherung.