Tierhalterhaftpflicht
Tierhalter- Haftpflicht- Versicherung
Werden Dritte durch das eigene Haustier (bspw. Hund) geschädigt, so sind Ansprüche Dritter gegenüber dem Besitzer über die Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert.
Wer ist versichert?
- Versicherungsnehmer
- Ehepartner und minderjährige Kinder
- Tierhüter (nicht gewerbsmäßig)
Was ist versichert?
Versichert sind - auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten - weltweit:
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Regressansprüche versicherter Personen bei Personenschäden
- Mietsachschäden an Wohnungen und sonst. Räumen
- Flurschäden
Was ist nicht versichert?
- vorsätzliche Schadensherbeiführung
- Schäden, welche in Kenntnis von mangelhaften Erzeugnissen, Arbeiten und sonstigen Leistungen entstehen
- Regressansprüche der Versicherten untereinander (ausgenommen Personenschäden)
- Persönlichkeit- und Namensrechtsverletzungen
- Umweltrisiken außerhall der Länder mit EU-Umweltrichtlinie
Versicherungssumme
Die Höhe der Versicherungssumme sollte dem potentiellen Risiko entsprechend gewählt werden. Sie können zwischen 5.000.000,00 EUR und 50.000.000,00 EUR an Versicherungssumme wählen.
Laufzeit
- 1 Jahr mit automatischer Verlängerung
- 3 Jahre mit automatischer Verlängerung
Highlights (optional)
- Mitversicherung von sonstigen Familienangehörigen und in häuslicher Gemeinschaft lebender Personen
- Deckung bei mehrjährigen Auslandsaufenthalten
- Sachschäden an Hundetransportanhängern und beweglichen Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften
- Mitversicherung von Welpen bis Vollendung des ersten Lebensjahres
- Teilnahme an Hundesportveranstaltungen
- Rettungs- und Bergungskosten