Straf-Rechtsschutz

Strafrechtsschutz für Unternehmen

Nur drei Bedingungen reichen aus, damit eine Straftat vorliegt.

  1. Die Tat muss in einem Gesetz als verbotene Tat beschrieben sein und mit einer Strafe geahndet werden.
  2. Es muss schuldhaft, bei vollem Bewusstsein, gehandelt werden.
  3. Der Täter muss rechtswidrig gehandelt haben

Egal ob Familienbetrieb oder Großkonzern, das Strafrecht macht vor Niemandem halt.

Wer ist versichert?

Versichert sind der Versicherungsnehmer und sämtliche Mitarbeiter in Ausübung ihrer beruflichen und sonstigen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer oder auf dessen Veranlassung.

Darüber hinaus sind auch die Gesellschafter, der Aufsichtsrat und sonstige beratende Organe versichert.

Was ist versichert?

Unter den Versicherungsschutz fallen alle strafrechtlichen Verfahren einschließlich der Vollstreckungsverfahren, Verfahren mit strafrechtlichem Charakter und sonstige Verfahren im ursächlichen und unmittelbaren Zusammenhang mit einem versicherten Verfahren.

Leistungen:

  • Selbstbeteiligung: keine
  • Geltungsbereich: weltweit
  • Rechtsanwaltskosten: Honorarvereinbarungen, mehrere Rechtsanwälte, Zeugenbeistand, Verteidigungskosten durch Steuerberater, …
  • Weitere Leistungen: Kosten für Forensik, Öffentlichkeitsarbeit, erweiterter Verkehrs-Strafrechtsschutz, Rechtsschutz bei drohender Insolvenz, …
  • Assistance-Leistungen: Krisencoaching, Einrichtung einer Whistleblower-Hotline
  • Nachhaftung: 2 Jahre, bei Insolvenz 5 Jahre

Inkludierte Deckungserweiterung

Baustein U-Haft Package-Service

Bei Anordnung und Vollzug von Untersuchungshaft oder vergleichbaren Rechtsinstituten im Ausland gegen Versicherte in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit, sind folgende Unterstützungsleistungen vereinbart:

  • Anwalts-Service
  • Benachrichtigungs-Service
  • Botschafts- und Konsulats-Service bei Untersuchungshaft im Ausland
  • Zusendung dringend benötigter Arzneimittel
  • Untersuchungshaft-Tagegeld in festgelegter Höhe mit einer max. Bezugsdauer:
    EUR 300 je Tag für gesetzl. Vertreter, EUR 150 je Tag für sonstige Personen; für max. 100 Tage
  • Fahrzeugrücktransport

 

Versicherungssumme

  • Versicherungssumme: EUR 500.000,00 je Rechtsschutzfall
  • Strafkaution: EUR 300.000,00 darlehensweise