Reisegepäck
Reisegepäck- Versicherung
Die Reisegepäck-Versicherung sichert das auf Dienstreisen mitgeführte bzw. aufgegebene Gepäck Ihrer Mitarbeiter ab, einschließlich Geschenke, Reiseandenken und Sportgeräte.
Wer ist versichert?
- namentlich benannte Personen
- den im Versicherungsschein benannten Personenkreis
Welche Sachen sind versichert?
- Sachen des persönlichen Reisebedarfs
- Geschenke und Reiseandenken
- Sportgeräte inkl. Zubehör
- Wertsachen wie Pelze oder Schmucksachen (Sicherungsvoraussetzungen gemäß Versicherungsbedingungen beachten!)
* Reisen: Hierunter ist die vorübergehende Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz definiert.
Welche Sachen sind nicht versichert?
- Sportgeräte samt Zubehör während ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs
Welche Gefahren sind versichert?
Eine Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicherten Gepäcks während des Gewahrsams bei einem Beförderungsunternehmen, einem Beherbergungsbetrieb oder einer Gepäckaufbewahrung ist generell versichert.
Während der übrigen Reisezeit besteht Versicherungsschutz für folgende Gefahren:
- strafbare Handlung Dritter (Raub, räuberische Erpressung, Diebstahl, Einbruchdiebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung)
- Transportmittelunfälle
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Sturm
- Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Lawinen
Welche Gefahren sind nicht versichert?
- Kriegs-, Bürgerkriegsereignisse, innere Unruhen, kriegsähnliche Ereignisse
- Streik
- Kernenergie
- Beschlagnahmung
- Entziehung oder sonst. Eingriffe von hoher Hand
- aktive Teilnahme an Gewalttätigkeiten
Welche Entschädigung wird geleistet?
Der Versicherer leistet
- bei Zerstörung oder Abhandenkommen den Zeitwert
- bei Beschädigung die Reparaturkosten
- bei Film-, Ton-, Bild- und Datenträgern den Materialwert
- bei Ausweisen, Pässen und Ausweispapieren die amtlichen Gebühren
Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit Reiseantritt. Dies ist mit dem Betreten des versicherten Verkehrsmittels bzw. Objektes erfüllt. Der Versicherungsschutz endet an dem, im Versicherungsschein benannten Datum – spätestens mit Beendigung der Reise. Verlängert sich die Reise ohne Verschulden der versicherten Person, so verlängert sich der Versicherungszeitraum bis zum tatsächlichen Reiseende.
Versicherungssumme
Die Höhe der Versicherungssumme sollte dem tatsächlichen Wert des versicherten Gepäcks entsprechen.
Laufzeit
Abhängig von Ihrer Reisehäufigkeit kann der Versicherungsschutz in folgenden Varianten vereinbart werden:
- Einzelvertrag für eine konkrete Reise
- Jahresvertrag für alle Reisen und reisenden Personen
Hinweise
Abhängig vom gewählten Versicherungskonzept bestehen Leistungsobergrenzen für diverse Gepäckstücke. Diese sind bspw.:
- Wertsachen
- Brillen, Kontaktlinse, Hörgeräte
- Musikinstrumente, EDV-Geräte, elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte
- Golf- und Tauchausrüstungsgegenstände
- Fahrräder, Wellenbretter und Segelsurfgeräte
Führen versicherte Personen den Schaden grob fahrlässig herbei, kann der Versicherer die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen.