Reisegepäck

Reisegepäck- Versicherung

Die Reisegepäck-Versicherung sichert das auf Urlaubsreisen mitgeführte bzw. aufgegebene Gepäck ab, einschließlich Geschenke, Reiseandenken und Sportgeräte.

Wer ist versichert?

Der Versicherungsschutz besteht für:

  • namentlich benannte Personen
  • den im Versicherungsschein benannten Personenkreis

Welche Sachen sind versichert?

Für Reisen* in die im Versicherungsschein benannten Gebiete besteht Versicherungsschutz für:

  • Sachen des persönlichen Reisebedarfs
  • Geschenke und Reiseandenken
  • Sportgeräte inkl. Zubehör
  • Wertsachen wie Pelze oder Schmucksachen (Sicherungsvoraussetzungen gemäß Versicherungsbedingungen beachten!)

* Reisen: Hierunter ist die vorübergehende Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz definiert.

Welche Sachen sind nicht versichert?

  • Gegenstände, die zu beruflichen Zwecken mitgeführt werden
  • Sportgeräte samt Zubehör während ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs

Welche Gefahren sind versichert?

Eine Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicherten Gepäcks während des Gewahrsams bei einem Beförderungsunternehmen, einem Beherbergungsbetrieb oder einer Gepäckaufbewahrung ist generell versichert.

Während der übrigen Reisezeit besteht Versicherungsschutz für folgende Gefahren:

  • strafbare Handlung Dritter (Raub, räuberische Erpressung, Diebstahl, Einbruchdiebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung)
  • Transportmittelunfälle
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Sturm
  • Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Lawinen

Welche Gefahren sind nicht versichert?

  • Kriegs-, Bürgerkriegsereignisse, innere Unruhen, kriegsähnliche Ereignisse
  • Streik
  • Kernenergie
  • Beschlagnahmung
  • Entziehung oder sonst. Eingriffe von hoher Hand
  • aktive Teilnahme an Gewalttätigkeiten

Welche Entschädigung wird geleistet?

Der Versicherer leistet

  • bei Zerstörung oder Abhandenkommen den Zeitwert
  • bei Beschädigung die Reparaturkosten
  • bei Film-, Ton-, Bild- und Datenträgern den Materialwert
  • bei Ausweisen, Pässen und Ausweispapieren die amtlichen Gebühren

Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt mit Reiseantritt. Dies ist mit dem Betreten des versicherten Verkehrsmittels bzw. Objektes erfüllt. Der Versicherungsschutz endet an dem, im Versicherungsschein benannten Datum – spätestens mit Beendigung der Reise. Verlängert sich die Reise ohne Verschulden der versicherten Person, so verlängert sich der Versicherungszeitraum bis zum tatsächlichen Reiseende.

Versicherungssumme

Die Höhe der Versicherungssumme sollte dem tatsächlichen Wert des versicherten Gepäcks entsprechen.

Laufzeit

Abhängig von Ihrer Reisehäufigkeit kann der Versicherungsschutz in folgenden Varianten vereinbart werden:

  • Einzelvertrag für eine konkrete Reise
  • Jahresvertrag für alle Reisen und reisenden Personen

Hinweise

Abhängig vom gewählten Versicherungskonzept bestehen Leistungsobergrenzen für diverse Gepäckstücke. Diese sind bspw.:

  • Wertsachen
  • Brillen, Kontaktlinse, Hörgeräte
  • Musikinstrumente, EDV-Geräte, elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte
  • Golf- und Tauchausrüstungsgegenstände
  • Fahrräder, Wellenbretter und Segelsurfgeräte

Führen versicherte Personen den Schaden grob fahrlässig herbei, kann der Versicherer die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen.