Provisions-Rückzahlungs-Risiko

Provisions-Rückzahlungs-Risiko

Ohne ein Minimum an Vertrauen geht es in einem Betrieb mit mehreren Mitarbeitern nicht. In vielen Fällen ist das Vertrauen berechtigt,
in manchen Fällen aber wird es missbraucht. Und dann kann es teuer werden. Neben der menschlichen Enttäuschung, die man verarbeiten muss, drohen finanzielle Einbußen bis an den Rand der eigenen Existenzgefährdung – und manchmal darüber hinaus: wenn Provisionen / Courtagen in beträchtlicher Höhe zurückgefordert werden, der oder die Verantwortliche die Forderung aber nicht erfüllen kann oder will. In diesem Fall wendet sich ein Versicherer mit seinen Forderungen einfach an den (früheren) Arbeitgeber: Sie!

Wer ist betroffen?

Sie als Makler, der mit angestellten oder selbständigen Vermittlern zusammenarbeitet. Sie sind Versicherungsnehmer und benennen diejenigen Ihrer Vertrauenspersonen, bei denen das Provisions-Rückzahlungs-Risiko durch die Police abgedeckt werden soll. Das können, müssen aber nicht alle Ihre Untervermittler sein.

Schadensbeispiel

Einer – es könnten aber auch mehrere sein! – Ihrer Untervermittler wird mit Provisionsrückforderungen konfrontiert, die er nicht erfüllen kann oder nicht erfüllen will. Ist dieser Untervermittler nicht in der Police benannt, bleiben Sie auf den Rückforderungen der Versicherer sitzen. Ist das Risiko dieser (Ex-) Vertrauensperson durch die Police abgedeckt, tritt der Leistungsfall für den PRR-Versicherer ein.