Privathaftpflicht

Privat- Haftpflicht- Versicherung

Wer Dritte schädigt, haftet nach § 823 BGB für die Folgen in unbegrenzter Höhe.

Eine Schädigungsabsicht ist dabei nicht erforderlich - fahrlässiges Verhalten des Schädigers reicht bereits aus. Insbesondere als Familie birgt dies ein hohes Risiko. Eine Privathaftpflichtversicherung bietet Ihnen die passende Absicherung durch:

  • Prüfung der Ansprüche
  • Regulierung berechtigter Ansprüche
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

Sie schützt vor den typischen Alltagsrisiken. Dies beinhaltet in begrenztem Umfang auch den Haus- und Wohnbesitz sowie das Halten von Tieren.

Umweltschäden

Das Bundesbodenschutzgesetz regelt die Sicherstellung und Wiederherstellung des Bodens. Auch Privatpersonen sind hiervor betroffen. Läuft Öl im Garten aus und kontaminiert das Erdreich, so ist der Boden auch zum Schutz von Grundwasser und Gewässern zu sanieren. Die Kosten hierfür sind vom Verursacher zu tragen. Eine Umweltschadendeckung schützt Sie bei Inanspruchnahme auf Grundlage nationaler und EU-Umwelthaftpflichtbestimmungen.

Diensthaftpflicht

Besondere Personengruppen wie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst tragen eine erhöhte Verantwortung. Damit geht auch eine entsprechende Haftung einher. Es sind unter anderen folgende Szenarien möglich:

  • durch Verletzung der Aufsichtspflicht einer Lehrerin kommt ein Kind zu Schaden
  • ein Patient wird mit falschen Medikamenten behandelt
  • bei einem Feuerwehreinsatz wird versehentlich die falsche Wohnungstür zur Brandbekämpfung eingetreten

Grundsätzlich haftet der Dienstherr bei Amtspflichtverletzungen ggü. dem Geschädigten. Jedoch kann er bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz Regress bei der handelnden Person nehmen.