private Altersvorsorge

Private Altersvorsorge

Geringere staatliche Absicherung, höhere Kosten im Alter und eine steigende Lebenserwartung führen zu einem gesteigerten Vorsorgebedarf.
Die staatliche Rente bietet den Versicherten eine Grundsicherung im Alter. Doch je nach Lebensstandard kann sich eine große Lücke auftun. Die gesetzliche Rentenversicherung deckt nur ca. 40 % des bis dato verdienten Einkommens ab.
Ein privater Vermögensaufbau kann helfen, diese Lücke zu schließen.

Sie können grundsätzlich aus einer der nachfolgenden Kapitalanlagevarianten wählen.

Klassische Rentenversicherung

Wenn Sie in erster Linie auf Sicherheit setzen wollen, ist eine klassische Rente die richtige Option. Durch die andauernde Niedrigzinsphase ist die Renditeerwartung gering.

Die Beiträge werden festverzinslich (Garantiezins) angelegt. Die darüber hinaus erwirtschafteten Überschüsse werden vom Versicherungsunternehmen zusätzlich ausgeschüttet.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Eine höhere Renditechance besteht bei der Auswahl eines fondsgebundenen Produktes.

Bei dieser Anlageform werden Ihre Sparbeiträge in Investmentfonds angelegt. Diese sind vom Niedrigzinsniveau weitestgehend unberührt.

Hohe Wachstumschancen stehen allerdings Verlustrisiken durch Kursschwankungen gegenüber. Für mehr Sicherheit können Sie risikoarme Fonds (mit geringer Aktienquote) wählen, für wachstumsorientierte Geldanlagen entscheiden Sie sich für risikoreiche Fonds.

 

Das deutsche Rentensystem basiert auf dem sogenannten Drei-Schichten-Modell.
Die nachfolgenden Möglichkeiten zeigen Ihnen die verschiedenen Modelle der Altersvorsorge, wie diese aufgestellt sind und deren wichtigsten Merkmale.

 

Modelle der Altersvorsorge und deren Merkmale

1.) Private Rentenversicherung / Schicht III

  • Beleihbarkeit / Verpfändbarkeit
  • Bei Auszahlung besteht die Wahl zwischen Kapitalzahlung und einer lebenslangen Rente
  • Erträge sind zu versteuern
  • Auszahlung kann zu einem beliebigen Zeitpunkt in Anspruch genommen werden
  • Auszahlungen sind frei von Sozialabgaben
  • Beiträge sind steuerlich nicht als Sonderausgaben abziehbar
  • das Guthaben kann gepfändet und auf Hartz IV angerechnet werden (es gibt jedoch Freibeträge und die Sonderregelung: Verwertungsausschluss)
  • keine Einschränkung in der Hinterbliebenenversorgung

2.) Riester-Rente / Schicht II

  • es gibt staatliche Zulagen (Grundzulage und Kinderzulage)
  • Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden (Günstigerprüfung Zulage vs. Steuer)
  • das Guthaben kann nicht gepfändet werden und ist Hartz IV-sicher
  • Auszahlungen sind frei von Sozialabgaben
  • keine Einschränkung in der Hinterbliebenenversorgung
  • Auszahlung nur zu 30% als Einmalkapital der Rest als lebenslange Rente
  • Auszahlung frühestens ab Alter 62 Jahre
  • Besteuerung der Auszahlung analog der gesetzlichen Rentenversicherung
  • keine Beleihbarkeit / keine Verpfändbarkeit

2.1.) Betriebliche Altersvorsorge / Schicht II

  • Beiträge sind steuer- und sozialabgabenfrei (Höchstgrenzen)
  • das Guthaben kann nicht gepfändet werden und ist Hartz IV-sicher
  • Auszahlung als Einmalkapital ist i.d.R. möglich
  • Besteuerung der Auszahlung analog der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Sozialabgabenpflicht der Auszahlung (GKV und Pflegeversicherung)
  • Auszahlung frühestens ab Alter 62 Jahre
  • keine Beleihbarkeit / keine Verpfändbarkeit

3.) Rürup-Rente bzw. Basisrente / Schicht I

  • Beiträge können von der Steuer abgesetzt werden (Höchstgrenzen)
  • das Guthaben kann nicht gepfändet werden und ist Hartz IV-sicher
  • Auszahlungen sind frei von Sozialabgaben
  • Auszahlung ausschließlich als lebenslange Rente; frühestens ab 62. Lebensjahr
  • Besteuerung der Auszahlung analog der gesetzlichen Rentenversicherung
  • keine Beleihbarkeit / keine Verpfändbarkeit
  • Einschränkung in der Hinterbliebenenversorgung