Kranken-Voll (PKV)

Private Krankenversicherung

Die substitutive Krankenversicherung bezeichnet in Deutschland eine private Krankheitskostenvollversicherung, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ersetzt. Sie ist die Alternative zur freiwilligen Versicherung in der GKV.

In der gesetzlichen Krankenversicherung spricht man vom sogenannten Umlageverfahren: Die eingezahlten Beiträge der Versicherten werden unmittelbar zur Finanzierung der Leistungsberechtigten herangezogen.

In der privaten Krankheitskostenvollversicherung wird hingegen das Kapitaldeckungsverfahren genutzt: Die Beiträge bleiben durch die Bildung von Alterungsrückstellungen weitestgehend über die gesamte Vertragslaufzeit konstant.

Neben den Alterungsrückstellungen kann der Versicherte einen Beitragsentlastungstarif zur weiteren Reduzierung des Beitrages im Alter wählen. Dabei zahlt man einen zusätzlichen Beitrag, der verzinslich angelegt und für eine spätere, garantierte Beitragssenkung verwendet wird.

Um sich privat krankenversichern zu können, müssen Sie einer der folgenden Zielgruppen angehören:

  • Studenten
  • Beamte
  • Selbständige
  • Angestellte mit einem Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
    (2020: 5.212,50 € Brutto pro Monat)

Die Vollversicherung ist in drei Bausteine eingeteilt

  • ambulante Heilbehandlung
  • zahnärztliche Heilbehandlung
  • stationäre Heilbehandlung

Pflegepflichtversicherung

Jeder Privatversicherte muss auch eine Pflegepflichtversicherung bei einem privaten Krankenversicherer abschließen. Der Anbieter kann identisch mit dem der Krankenvollversicherung sein. Als Alternative kann die Pflegeversicherung aber auch bei einem anderen Versicherer abgedeckt werden und als eigenständiger Vertrag geführt werden.

Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung entsprechen denen der gesetzlichen Pflegekassen.

Zusätzlich ist empfehlenswert

  • Krankenhaustagegeldabsicherung
  • Krankentagegeldversicherung: nach Ablauf von 3, 14, 28 oder 42 Tagen
  • Pflegetagegeld
  • Auslandsreisekrankenversicherung (Versicherungsschutz in der PKV nur max. einen Monat)

Das Ziel der privaten Krankenversicherung ist es, den Versicherten einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu bieten.

Für eine umfassende Beratung senden Sie uns bitte den ausgefüllten Risikoermittlungsbogen zurück.