Objektversicherungen
Hausverwalter
Hausverwaltungen haben einen sehr umfangreichen Versicherungsbedarf. Denn finanziell abzusichern sind einerseits Ihre berufliche Tätigkeit
sowie Ihre Büroausstattung, andererseits die verwalteten Gebäude.
Für die verwalteten Gebäude sind Sie gemäß § 21 Abs. 5 Nr.3 Wohnungseigentumsgesetz verpflichtet, eine Feuerversicherung zum Neuwert für das Gemeinschaftseigentum sowie eine Haus-& Grundbesitzer- Haftpflicht- Versicherung für die Wohnungseigentümer abzuschließen.
Objekt-Versicherungen für den von Ihnen verwalteten Gebäudebestand
Als Hausverwalter zählt es zu Ihren Aufgaben, die verwalteten Gebäude umfassend vor finanziellen Risiken zu schützen. Je Objekt ist - über den Mindestumfang gemäß Wohnungseigentumsgesetz (s.o.) hinaus - folgender Versicherungsschutz sinnvoll:
- Gebäudeversicherung (Link)
- Glasversicherung (Link)
- Haus- & Grundbesitzer- Haftpflicht- Versicherung (Link)
- Gewässerschaden- Haftpflicht- Versicherung (Link)
- Bauversicherungen (Link)
Ab einer Bestandsgröße von 100 Wohneinheiten sind Konzeptlösungen möglich, in denen die vorgenannten Versicherungsarten gebündelt werden. Die Konditionen sind individuell gestaltbar und die Antragsprozesse werden deutlich vereinfacht, v.a. bei der Gebäude-Wertermittlung.
Hier ist das Einheiten-Modell hervorzuheben, in dem der Versicherer die Prämie anhand der Anzahl an Wohneinheiten berechnet und Versicherungsschutz zum Neubauwert gewährt. Da der Versicherer hier – im Gegensatz zur gleitenden Neuwertversicherung zum Wert 1914 - auf umfangreiche Angaben zu Bauart und -ausstattung verzichtet, reduzieren Sie das Risiko einer falschen Wertermittlung sowie einer daraus resultierenden Unterversicherung.