Maschinen (stationär)
Maschinen- Versicherung (stationär)
Die Maschinen im Unternehmen haben einen hohen Wert, sodass eine Absicherung gegen Beschädigung, Zerstörung bzw. deren Verlust zu empfehlen ist.
Die sich heute üblicherweise in Betrieben befindlichen Anlagen, Maschinen und Geräte werden stets komplexer, leistungsfähiger und haben oft hohe Anschaffungspreise.
Bei einem Schaden, z.B. durch einen Bedienungsfehler, können schnell nicht kalkulierbare hohe Kosten entstehen.
Eine Maschinen- Versicherung schützt Sie vor diesem Risiko und macht es für Sie kalkulierbar.
Was ist versichert?
zusätzlich versicherbare Sachen (optional)
- Zusatzgeräte, Reserveteile und Fundamente versicherter Sachen
- Ausmauerungen, Auskleidungen und Beschichtungen von Öfen, Feuerungs- und sonstigen Erhitzungsanlagen, Dampferzeugern und Behältern
- Folgeschäden an Verschleißteilen
Hiervon ausgenommen sind:
- Wechseldatenträger
- Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel
- Werkzeuge aller Art
- direkte Schäden an Verschleißteilen (sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sache erfahrungsgemäß mehrfach ausgetauscht werden müssen)
Welche Gefahren sind versichert?
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
- Zerreißen infolge Fliehkraft
- Überdruck oder Unterdruck
- Sturm, Frost oder Eisgang
Welche Gefahren sind nicht versichert?
- Brand-, Seng- und Blitzschäden *
- Diebstahl
- Schäden durch durch Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürftigkeit dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein musste
- bei Haftung Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus einem Reparaturauftrag
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seiner Repräsentanten
- Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand
- durch innere Unruhen
- Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
- Erdbeben
- Überschwemmung
- Gewässer beeinflusstes Grundwasser infolge von Hochwasser
- Schäden durch bereits bekannte Mängel
- Verschleiß
* Brand-, Seng- und Blitzschäden werden teilweile wieder vom Versicherungsschutz aufgenommen.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist der Neuwert der versicherten Sachen. Dieser entspricht dem jeweils gültigen Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand zzgl. Bezugskosten. Ist der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt, so ist die Umsatzsteuer einzubeziehen.
Hinweis: Die Regulierung des Schadens erfolgt jedoch auf Basis des Zeitwertes der beschädigten Sache bei Totalschäden (abzgl. Altmaterialwert).
versicherte Kosten
Vom Versicherungsschutz umfasst sind Aufwendungen zur Abwehr und Minderung des Schadens.
Wo besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsortes. Versicherungsort sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Betriebsgrundstücke sowie Reparaturwerkstätten.
Laufzeit
- 1 Jahr mit automatischerer Verlängerung
- 3 Jahre mit automatischer Verlängerung
Prämie
Berechnungsgrundlagen sind die Art der Maschine, die Höhe der Versicherungssumme sowie der Versicherungsort mit dessen vorhandenen Schutzeinrichtungen.
sinnvolle Deckungserweiterungen (optional)
- innere Unruhen
- Wiederherstellungskosten von Daten
- zusätzliche Kosten wie:
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
- Dekontaminations- und Entsorgungskosten des Erdreiches
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Luftfrachtkosten
Hinweis: Diverse Anlagen benötigen einen punktuell ergänzten Versicherungsschutz und können über Zusatzbausteine versichert werden. Dies gilt z. B. für Kraftwerke, Schmelzen, Pressen und Turbinen.
Hinweise
- Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert, so besteht Unterversicherung.
Grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers oder einer seiner Repräsentanten/verantwortlichen Betriebsleiter bei Beschädigung/Zerstörung versicherter Sachen ist deckungsschädlich und führt zur Leistungskürzung.