Maschinen (mobil)

Maschinen- Versicherung (mobil)

Die Maschinen- Versicherung für mobile Anlagen bietet Ihnen eine Absicherung gegen unvorhersehbar eintretende Teil- oder Totalschäden.

Die fahrbaren und transportablen Maschinen werden täglich stark beansprucht. Schäden durch Fehlbedienung, Unachtsamkeit oder Überlastung sind dabei keine Seltenheit. Neben diesen Versicherungsfällen bietet Ihnen eine mobile Maschinen- Versicherung auch eine Kaskoversicherung mit an. Enthalten sind z.B. Brand und Diebstahl.

 

Was ist versichert?

Versichert sind pauschal alle im Versicherungsschein dokumentierten, betriebsfertigen, selbstfahrenden und fahrbaren Arbeitsmaschinen, Anlagen und Stapler samt deren Reserveteilen.

Weiter sind Folgeschäden an Verschleißteilen mitversichert.

Folgende Maschinen / Anlagen sind separat abzusichern:

  • stationäre Maschinen, maschinelle Einrichtungen und sonst. techn. Anlagen
  • transportable Maschinen und Geräte
  • Beförderungsfahrzeuge für Personen oder Güter
  • Vorführgeräte und Handelswaren
  • zu Service-, Reparatur-, Wartungszwecken überlassene Anlagen Dritter

Welche Gefahren sind versichert?

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Sturm, Frost oder Eisgang
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub

Welche Gefahren sind nicht versichert?

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seiner Repräsentanten
  • Krieg, Kernenergie
  • Schäden während Seetransporten
  • Schäden durch bereits bekannte Mängel
  • Schäden durch Verschleiß, Korrosion oder Abzehrung
  • Schäden bei Haftung Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag

versicherte Kosten

  • Aufwendungen zur Abwehr und Minderung des Schadens
  • Kosten für die Wiederherstellung von Daten

sinnvolle Deckungserweiterungen (optional)

  • GAP-Deckung bei geleasten oder kreditfinanzierten Maschinen oder Geräten
  • Innere Unruhen
  • zusätzliche Kosten wie:
    • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
    • Dekontaminations- und Entsorgungskosten des Erdreiches
    • Bewegungs- und Schutzkosten
    • Luftfrachtkosten

Wo besteht Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus bei zeitweise weltweiten Einsätzen.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist der Neuwert der versicherten Sachen. Dieser entspricht dem jeweils gültigen Kaufpreis der versicherten Sache im Neuzustand zzgl. Bezugskosten. Ist der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt, so ist die Umsatzsteuer einzubeziehen.

Hinweis: Die Regulierung des Schadens erfolgt jedoch auf Basis des Zeitwertes der beschädigten Sache bei Totalschäden (abzgl. Altmaterialwert).

Vorsorgeversicherung

Erhöht sich während der Versicherungsperiode der Neuwert der versicherten Sachen, so ist diese Schwankung bis zur kommenden Hauptfälligkeit über die Vorsorgeversicherung abgesichert. Die Höhe ist abhängig vom gewählten Versicherungskonzept – marktüblich sind 20 % Vorsorgesumme.

Laufzeit

  • 1 Jahr mit automatischerer Verlängerung
  • 3 Jahre mit automatischer Verlängerung

Prämie

Berechnungsgrundlage sind die Art der Maschine und die Höhe der Versicherungssumme.

Hinweise

Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalleintritts niedriger als der Versicherungswert, so besteht Unterversicherung.