Kranken-Zusatz

Kranken-Zusatzversicherung

Nachstehend informieren wir Sie über den allgemeinen Deckungsumfang der gängigsten Produktarten von Kranken-Zusatzversicherungen.

Auslandsreise-Krankenversicherung

Über die Auslandsreise-Krankenversicherung informieren wir Sie ausführlich unter,,Privatkunden > Reiseversicherung‘‘.

Krankentagegeld

Das Krankentagegeld bietet Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit.
Das versicherte Tagegeld wird für jeden Tag der ärztlich nachzuweisenden Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt und ist steuer- und abgabenfrei.

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten bei Arbeitsunfähigkeit i.d.R. 6 Wochen lang Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber. Ab dem 43. Tag zahlt die gesetzliche Krankenkasse dann ein Krankengeld. Die Höhe des Krankentagegeldes beträgt - je nach dem, welcher der beiden Werte geringer ausfällt - entweder 90% des Nettoverdienstes oder 70% vom Brutto. Diese Lücke können Sie mit einer Krankentagegeld-Versicherung schließen.

Privat versicherte Arbeitnehmer erhalten ebenfalls eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, jedoch kein Krankengeld. Ab dem 43. Tag droht demnach ein vollständiger Verdienstausfall, der mit einer Zusatzversicherung abgesichert werden sollte.

Sowohl privat als auch gesetzlich versicherte Selbständige erhalten keine Lohnfortzahlung. Doch auch sie können eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen und neben der Tagegeldhöhe die Karenzzeit frei wählen. Das vereinbarte Tagegeld wird dann wahlweise z.B. nach Ablauf von 3, 14, 28 oder 42 Tagen ausgezahlt.

Gesetzlich versicherte Selbständige können darüber hinaus frei wählen, ob Sie gegen Zusatzbeitrag Krankengeld ab der 7. Woche von Ihrer Kasse erhalten wollen oder nicht.

Krankenhaus-Zusatzversicherung

Über eine Krankenhauszusatzversicherung können gesetzlich Versicherte die Mehrkosten privater Wahlleistungen im Krankenhaus absichern.
Dazu zählen einerseits höhere Arzthonorare infolge einer gewünschten Chef- bzw. Wahlarztbehandlung, andererseits die Kosten einer gesondert berechenbaren Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.

Es besteht sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte alternativ die Möglichkeit, ein reines Krankenhaustagegeld abzuschließen. Das vereinbarte Tagegeld wird dann für jede Nacht, die ein Patient im Krankenhaus verbringt, ausgezahlt.

Ambulante Zusatzversicherung

Im ambulanten Bereich haben gesetzlich Versicherte die Auswahl aus Produkten, die Kostenschutz für eine oder mehrere der nachfolgenden Leistungsarten bieten:

  • alternative Heilmethoden (z.B. Osteopathie oder Behandlung durch Heilpraktiker)
  • Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Hautkrebs-Screening), auch über den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse hinaus
  • Sehhilfen (Gläser, Gestelle, Kontaktlinsen, Lasik-OP)
  • Hörhilfen

Zahn-Zusatzversicherung

Über eine Zahn-Zusatzversicherung können gesetzlich Versicherte Kosten durch Zahnbehandlungen und –ersatz absichern. Viele Versicherer kommen bis zu klar definierten Jahres-Höchstentschädigungsgrenzen auch für die entstandenen Kosten bei professionellen Zahnreinigungen auf.

Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits laufende Zahnbehandlungen sind nicht versichert, fehlende Zähne können gegen Mehrbeitrag jedoch eingeschlossen werden (i.d.R. max. 2 oder 3 Stück). Es gilt ab Versicherungsbeginn eine Wartezeit von 8 Monaten für Zahnbehandlungen und –ersatz.

Besonders bei Zahnersatz ist der Eigenanteil für Kassenpatienten sehr hoch, denn es werden nur 50% der Kosten für die Regelversorgung übernommen. Ist Ihr Bonusheft in den vergangenen fünf Jahren regelmäßig abgestempelt worden, erhöht sich der Zuschuss auf 60%, bei 10 Jahren auf 65%.

Da sich die Erstattungssätze auf die Regelversorgung beziehen, fällt der tatsächliche Eigenanteil bei hochwertigem Zahnersatz wie Implantaten besonders hoch aus.
Als Regelversorgung bei Zahnersatz betrachtet die Krankenkasse meist Kronen, Brücken aus Metall oder herausnehmbare Teilprothesen, da diese Varianten aus medizinischer Sicht i.d.R. ausreichend sind.
Bei Zahnfüllungen wird oft nur das günstige Amalgam voll erstattet. Für hochwertigere Kunststoff- und Keramikfüllungen muss der Patient zuzahlen.