Kranken-Zusatz
Kranken-Zusatzversicherung
Unter den privaten Kranken-Zusatzversicherungen existiert eine große Produktvielfalt, die es Interessenten ermöglicht, Kostenschutz für nahezu alle Leistungsbereiche der Gesundheitsversorgung zu versichern.
Mit Ausnahme der Auslandsreise-Krankenversicherung sind bei Beantragung von Kranken-Zusatzversicherungen Gesundheitsfragen zu beantworten.
Vorerkrankungen können zu Beitragszuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Antragsablehnungen führen.
Wer ist versichert?
Sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte können eine Auslandsreisekranken-, Krankentagegeld- oder Krankenhaustagegeld-Versicherung abschließen.
Gesetzlich Versicherte können darüber hinaus Produkte abschließen, mit denen wahlweise die Kosten stationärer, ambulanter und/oder zahnärztlicher Behandlungen versichert werden.
Was ist versichert?
Nachstehend fassen wir kurz den allgemeinen Deckungsumfang der gängigsten Produktarten zusammen. Ausführlichere Angaben finden Sie unter dem Reiter ,,Ratgeber‘‘.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung schützen Sie sich vor den Kosten ambulanter, stationärer und zahnärztlicher Heilbehandlungen im Ausland. Der Versicherer übernimmt ebenfalls Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport sowie die Überführung im Todesfall.
Krankentagegeld
Das Krankentagegeld bietet Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit. Das versicherte Tagegeld wird – nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit - für jeden Tag der ärztlich nachzuweisenden Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt.
Krankenhaus-Zusatzversicherung
Über eine Krankenhaus-Zusatzversicherung können gesetzlich Versicherte die Mehrkosten einer stationären Chef- bzw. Wahlarztbehandlung sowie der stationären Unterbringung im Ein-oder Zweibettzimmer versichern (= Wahlleistungstarif).
Optional kann der Anspruch auf Chefarztbehandlung auch bei ambulanten Operationen in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Soll Ihr Kind versichert werden, kann zudem eine Rooming-in-Leistung vereinbart werden. Dann werden Sie als Begleitperson im gleichen Krankenzimmer wie Ihr Kind oder in unmittelbarer Nähe davon untergebracht.
Alternativ zum Wahlleistungstarif besteht - sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte - die Möglichkeit, ein Krankenhaustagegeld abzuschließen. Das vereinbarte Tagegeld wird dann für jede Nacht, die ein Patient im Krankenhaus verbringt, ausgezahlt. Ob Sie im Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer untergebracht sind, ist für den Leistungsanspruch unerheblich.
Ambulante Zusatzversicherung
Im ambulanten Bereich haben gesetzlich Versicherte die Auswahl aus Produkten, die Kostenschutz für eine oder mehrere der nachfolgenden Leistungsarten bieten:
- alternative Heilmethoden (z.B. Osteopathie oder Behandlung durch Heilpraktiker)
- Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Hautkrebs-Screening), auch über den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse hinaus
- Sehhilfen (Brillengläser und -gestelle, Kontaktlinsen, Lasik-OP)
- Hörhilfen
Zahn-Zusatzversicherung
Über eine Zahn-Zusatzversicherung können gesetzlich Versicherte Kosten durch Zahnbehandlungen und –ersatz absichern. Viele Versicherer kommen bis zu klar definierten Jahres-Höchstentschädigungsgrenzen auch für die entstandenen Kosten bei professionellen Zahnreinigungen auf.
Welche Begrenzungen gibt es im Versicherungsschutz?
Versicherer erstatten nach Eintritt eines Versicherungsfalles nicht immer die Ihnen entstandenen Gesamtkosten. Folgende Formen der Risikobeteiligung sind möglich:
- Selbstbeteiligung:
Der Versicherungsnehmer trägt je Einzel- oder Jahresgesamtschaden einen bestimmten Betrag selbst; der Versicherer erstattet den Rest. Möglich sind absolute Selbstbeteiligungen (z.B. 100 EUR) und prozentuale Selbstbeteiligungen. (z.B. 10%). - Wartezeit / Karenzzeit:
Der Versicherungsnehmer trägt jeden Schaden selbst, der zwar nach Versicherungsbeginn aber noch vor Ablauf eines festgelegten Zeitraums eintritt. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate und entfällt bei Unfallereignissen. Die besondere Wartezeit für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie umfasst acht Monate. Karenzzeiten sind in der Krankentagegeld-Versicherung üblich. Unabhängig davon, ob eine Erkrankung oder ein Unfall vorliegt, zahlt der Versicherer erst ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. - Höchstentschädigung:
Der Versicherer leistet nur bis zu einer vertraglich vereinbarten Höchstentschädigungsgrenze je Einzel- bzw. Jahresgesamtschaden.
Was ist nicht versichert?
- Krankentagegeld-Versicherung:
Keine Leistung erbringen Versicherer bei Arbeitsunfähigkeit u.a. infolge von:- Kriegsereignissen
- vorsätzlicher Herbeiführung
- Alkoholgenuss
- Kur-/ Sanatoriumsbehandlung und Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger
- Schwangerschaft, Entbindung
- während der gesetzlichen Beschäftigungsverbote für werdende Mütter.
Kein Versicherungsschutz besteht in der Krankentagegeld-Versicherung außerdem, wenn sich die versicherte Person nicht an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufhält, es sei denn, sie befindet sich in medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung.
Innerhalb Deutschlands, aber außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes, erhält die versicherte Person das Krankentagegeld nur solange, wie eine Rückkehr nach medizinischem Befund nicht möglich ist.
- Alle Produkte mit Ausnahme der Krankentagegeld-Versicherung:
Keine Leistung erbringen Versicherer u.a. infolge von:- Kriegsereignissen
- vorsätzlicher Herbeiführung
- Behandlungen durch Ärzte, deren Rechnungen der Versicherer aus wichtigem Grunde vom Versicherungsschutz ausgeschlossen hat
- Behandlungen durch Ehegatten und Lebenspartner (nur Sachkosten versichert)
- Kur-/ Sanatoriumsbehandlung und Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger (Einschluss möglich).
- Krankentagegeld-Versicherung:
Versicherungssumme
Eine klassische Versicherungssumme gibt es nur in den Tagegeldversicherungen, also dem Krankentagegeld und dem Krankenhaustagegeld. Die dort vereinbarte Versicherungssumme wird für jeden Tag ausgezahlt, an dem der Versicherer zur Leistung verpflichtet ist.
Prämie
Die Beiträge für private Krankenzusatz-Versicherungen sind neben dem gewählten Versicherungsumfang im Wesentlichen vom Eintrittsalter abhängig. Kalkulatorisch lassen sich Tarife mit und ohne Alterungsrückstellungen voneinander unterscheiden.
Produkte mit Alterungsrückstellungen bleiben über die Vertragslaufzeit hinweg weitestgehend beitragsstabil. Produkte ohne Alterungsrückstellungen sind in jungen Jahren zwar oft günstiger, sehen nach Erreichen klar definierter Altersgrenzen jedoch Beitragssprünge vor.