KFZ

Kfz- Versicherung

Das Auto ist des Deutschen liebstes Gut. Damit Sie dessen Nutzung auch genießen können, bedarf es einer reibungslosen Abwicklung der Kraftfahrtversicherung für Pkw, Lkw, Mopeds, Motorräder, Quads und Trikes sowie Oldtimer. Neben der Zusendung der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) und der Prüfung der Vertragsunterlagen ist eine zügige Schadensabwicklung von Vorteil.

Zusätzlich zur gesetzlichen Versicherungspflicht für Haftpflichtansprüche Dritter kann der Versicherungsschutz um folgende Bausteine erweitert werden:

  • Kaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug
  • Unfallversicherung für Fahrer und Insassen
  • Auslandsschadenschutz für zügige Entschädigungen bei Unfällen im Ausland
  • Fahrerversicherung für Personenschäden des Fahrers

Grundlagen der Pflichtversicherung

Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort in Deutschland sind verpflichtet, Versicherungsschutz für die während des Gebrauchs des Fahrzeugs entstehenden Personen-, Sach- und sonst. Vermögensschäden vorzuhalten (§ 1 PflVG). Dies gilt dann, wenn das Kraftfahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird (§ 1 StVG).

Die Mindestversicherungssummen im Rahmen der Kraftfahrthaftpflichtversicherung betragen 7,5 Mio. EUR für Personen-, 1,22 Mio. EUR für Sach- und 50.000 EUR für reine Vermögensschäden (Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG). Bei fahrlässigem Verhalten ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet – ein Regress von bis zu 5.000 EUR ist nur im Falle von Trunkenheit oder Fahrerflucht möglich. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.