Inhalt und Betriebsunterbrechung
Inhalts- Versicherung
Die Geschäftsversicherung ist eine gebündelte Versicherung mehrerer Gefahren zur Absicherung des Büro- und Geschäftsinhaltes.
Was ist versichert?
- kaufmännische Betriebseinrichtungen
- technische Betriebseinrichtungen (inkl. dazugehöriger Fundamente und Einmauerungen)
- Waren und Vorräte
- Gebrauchsgegenstände der Belegschaft und von Besuchern
Hinweis: Daten und Programme gelten nur versichert, wenn diese auf Datenträgern gespeichert sind und zum Verkauf bestimmt sind.
Welche Kosten sind versichert?
- Kosten zur Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen
- Angebots- und Wiederherstellungskosten für Unterlagen
- Türschlossänderungskosten
- Erweiterte Schlossänderungskosten für Tresore / Behältnisse
- Kosten für Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte
- Kosten für Notfallmaßnahmen
Was ist nicht versichert?
- Daten und Programme zur Eigenverwendung des Unternehmens
- fremdes Eigentum, welches dem Versicherungsnehmer nicht zur Bearbeitung, Benutzung, Verwahrung oder zum Verkauf in Obhut gegeben wurde
Welche Gefahren sind in der Regel versichert?
Zu den klassischen Gefahren der Inhaltsversicherung zählen:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs)
- Einbruchdiebstahl (auch Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub)
- Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Nässeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Rohren der Wasserversorgung)
- Sturm- und Hagel
Kleine Betriebsunterbrechungs-Versicherung (KBU)
Die Betriebsunterbrechungs- (manchmal auch Ertragsausfall-)Versicherung deckt die finanziellen Schäden einer Betriebsunterbrechung ab, falls diese durch ein versichertes Schadenereignis verursacht wurde. Versicherte Risiken sind z.B. Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm, Überschwemmung und andere Elementarrisiken. Deshalb wird die KBU oft im Bündel mit entsprechenden Sachversicherungen angeboten.
Führt ein versichertes Ereignis zu einer Betriebsunterbrechung, so ersetzt die KBU für einen bestimmten Zeitraum den entgangenen Gewinn und die laufenden Kosten (Gehälter, Mieten etc.). Während der Haftungszeit können auch die Kosten für Maßnahmen übernommen werden, die einem dauerhaften Kundenverlust infolge der Betriebsunterbrechung entgegenwirken sollen (z.B. Erinnerungswerbung oder provisorisch eingerichtete Betriebsstätten).
Eine besondere Form der Betriebsunterbrechungs-Versicherung ist die Betriebsschließungs-Versicherung. Sie versichert Betriebe gegen Schäden infolge Seuchengefahr.
Glasbruch
Versichert sind Schäden durch Bruch (Zerbrechen). Schrammen und Muschelausbrüche am Glas sind hiervon nicht umfasst. Zu den versicherten Sachen bei Glasbruch zählen bspw.:
- Scheiben, Platten oder Spiegel (Glas / Kunststoff)
- Glasbausteine / Profilbaugläser
- Lichtkuppeln (Glas / Kunststoff)
- verwendungsbereite Leuchtröhrenanlagen für Werbezwecke
Welche Gefahren können zusätzlich eingeschlossen werden?
Zusätzlich können Schäden durch folgende Gefahren mitversichert werden:
- innere Unruhen und böswillige Beschädigung
- Fahrzeuganprall
- Rauch
- Überschalldruck
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdbeben
- Tsunami
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Lawinen und Schneedruck
- Vulkanausbruch
- sonstige unbenannte Gefahren
Welche Gefahren sind in der Regel nicht versichert?
Folgende Gefahren sind bspw. nicht versichert:
- Schäden durch Nutzfeuer
- Sengschäden
- Schäden an Verbrennungsmotoren
- Regenwasser aus außerhalb des Gebäudes liegenden Fallrohren
- Plansch- und Reinigungswasser
- einfacher Diebstahl
Versicherungswert und Versicherungssumme
Der Versicherungswert der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung und der Gebrauchsgegenstände von Besuchern bzw. Betriebsangehörigen ist der Neuwert. Für Waren und Vorräte gilt der Wiederbeschaffungs- bzw. Herstellungswert. Die Summe beider Werte bilden die Versicherungssumme.
Hinweis: Ist im Schadensfall die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als die Summe aus Neu- und Wiederbeschaffungswert der versicherten Sachen, so besteht Unterversicherung. Der Versicherer kürzt dann anteilig seine Leistung.
Prämien
Die Höhe der Versicherungsprämie ist abhängig von der Versicherungssumme, dem Versicherungsort, den versicherten Gefahren sowie den Sicherungsmaßnahmen am Versicherungsort.
Hinweis
Ist der Inhalt von Büro- oder Geschäftsräumen mehrfach versichert, so hat der Versicherungsnehmer dies dem Versicherer nach Versicherungsvertragsgesetz anzuzeigen (§§ 77 ff. VVG).
sinnvolle Deckungserweiterungen
- Terrorschäden
- Bestandserhaltungsklausel bei Versicherungsvertragswechsel
- Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit
- Verzicht auf Leistungskürzung bei Unterversicherung