Hausrat

Hausratversicherung

Der Hausrat bildet einen wesentlichen Teil des Privatvermögens eines Haushaltes.

Dabei gliedern sich die Hausratsgegenstände in vier Arten:

  • Einrichtung, Möbel, Bilder, Dekorationen
  • Gebrauchsgegenstände, Bekleidung, Geschirr, Elektrogeräte
  • Verbrauchsgüter, Nahrungs- und Genussmittel
  • Wertsachen, Bargeld, Sparbücher, Antiquitäten

Nachstehend informieren wir Sie über den allgemeinen Deckungsumfang der Grundgefahren in der Hausratversicherung.

Feuer

Versichert sind Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.

Brand wird definiert als ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

Ein Blitzschlag ist ein unmittelbarer Übergang eines Blitzes auf Sachen. Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen/Geräten können Blitzschlagschäden sein.

Nicht versichert sind, sofern nicht abweichend vereinbart:

  • Erdbeben, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen
  • Sengschäden; Schutz besteht, wenn durch versicherte Gefahr Brand verursacht
  • Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen

 

Einbruchdiebstahl

Neben dem Einbruchdiebstahl gilt auch Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder der Versuch einer solchen Tat als versichert. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden.

Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben:

  • unberechtigtes Eindringen in einen Raum eines Gebäudes
  • Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum eines Gebäudes
  • Einschleichen oder Verborgenhalten
  • gewaltsame Sicherung des Diebesgutes
  • unberechtigtes Eindringen mit richtigem Schlüssel: Der Dieb hat sich den Schlüssel vorher durch Einbruchdiebstahl, Raub oder Diebstahl beschafft. Dabei hat weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht.

Vandalismus:

  • nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt

Raub:

  • Anwendung von Gewalt
  • Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben
  • Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft

Nicht versichert sind:

  • Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden, die durch weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) verursacht werden.

 

Leitungswasser

Der Versicherer leistet Entschädigung für Bruch- und Nässeschäden.

Bruchschäden:

  • innerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung und von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
  • frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen: Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen, Heizkörper, Heizkessel, …
  • Als „innerhalb des Gebäudes“ gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte.

Nässeschäden:

  • Entschädigung wird geleistet für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leistungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen
  • Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein
  • Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich

Nicht versichert sind Schäden durch:

  • Plansch- oder Reinigungswasser
  • Schwamm
  • Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder Rückstau
  • Elementargefahren, wenn nicht vereinbart
  • Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage
  • der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser ausgetreten ist

 

Sturm und Hagel

 Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mind. 62km/h).

Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.

Versicherte Schäden:

  • Unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden
  • die dadurch entstehen, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft

Nicht versichert sind Schäden durch:

  • Sturmflut
  • Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen
  • weitere Elementargefahren, wenn nicht gesondert vereinbart

 

Erweiterte Elementarversicherung

Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die versicherten Sachen durch Überschwemmung, witterungsbedingten Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.

 

Nicht versichert sind Schäden durch / an:

  • Sturmflut
  • Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen
  • Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden, ausgenommen sind Antennenanlagen und Markisen

 

Nachfolgend die wichtigsten Begriffsdefinitionen:

Überschwemmung
Überschwemmung ist die Überflutung des Grunds und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch

  1. Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
  2. Witterungsniederschläge
  3. Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von a) oder b).

Rückstau
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren austritt.

Erdsenkung
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.

Nicht versichert sind Schäden durch Trockenheit oder Austrocknung.

Erdrutsch
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.

 

Diebstahl von Fahrrädern

In Erweiterung der versicherten Sachen können auch Fahrräder und Fahrradanhänger rund um die Uhr mitversichert werden. Fahrrädern gleichgestellt sind Pedelecs sowie E-Bikes, sofern keine Versicherungspflicht besteht.

Einige Versicherer bieten es als zusätzlichen Baustein an, andere wiederum haben es bereits als Leistung integriert.

Der Versicherungsnehmer hat das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung nutzt.

Für die mit dem Fahrrad und Anhänger lose verbundenen und regelmäßig ihrem Gebrauch dienenden Sachen besteht nur Versicherungsschutz, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen abhandengekommen sind.

Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren.

Der Diebstahl muss unverzüglich der Polizei angezeigt werden und dem Versicherer muss darüber ein Nachweis eingehen - auch, dass die Sachen nicht innerhalb von 3 Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbei geschafft wurden.

 

All-Risk-Deckung

Einen sehr weitgehenden Versicherungsschutz für Hausrat bieten sogenannte Allgefahrendeckungen mit entsprechend hohen Prämien. Sie sind sinnvoll, wenn entsprechend hochwertiger Hausrat und teure Kunst- und Wertgegenstände versichert werden sollen.

Diese Deckung umfasst alle Ereignisse, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch ein unvorhergesehenes Schadenereignis zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.

Unvorhergesehen sind Schadenereignisse, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant weder vorhergesehen hat noch hätte vorhersehen müssen.

Typische Ausschlüsse sind:

  • Alterung oder Abnutzung (Verschleiß), Gebrauchsschäden
  • allmähliche Einwirkung von Kälte, Hitze, Feuchtigkeit
  • Schäden an oder durch Haustiere(n)
  • Schimmelpilz, Schwamm
  • Liegen-, Hängen- und Stehenlassen versicherter Sachen
  • Bearbeitung, Reinigung, Reparatur und Restaurierung (Bearbeitungsschäden)
  • Sachen, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind