Hausrat
Hausratversicherung
Zusammen mit der Privathaftpflicht- Versicherung zählt die Hausrat- Versicherung zu den „Standard- Versicherungen“ die man einfach braucht, – jedenfalls dann, wenn man über einen eigenen Hausstand verfügt.
Die Gründe dafür sind offensichtlich: Man braucht sich nur vorzustellen, heimzukommen und feststellen zu müssen, dass es gebrannt hat. Die Möbel, Kleider, Elektrogeräte, Bücher – kurz alles, womit man sich über die Jahre sein Heim eingerichtet und behaglich gemacht hat, ist verbrannt oder unbrauchbar geworden. Für alle, die nicht über ausreichend Mittel verfügen Ihren Haushalt von heute auf morgen neu zu beschaffen aber auch für weniger dramatische Fälle, gibt es die Hausratversicherung.
Wer ist versichert?
Welche Kosten sind versichert?
- Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten
- Hotelkosten
- Transport- und Lagerkosten
- Schlossänderungskosten, Reparaturkosten für Gebäudeschäden
- Bewachungskosten
- Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
- Kosten für provisorische Maßnahmen
Highlights
- keine Leistungskürzung bei verursachten Schäden des Versicherungsnehmers durch grobe Fahrlässigkeit
- Gartengeräte, Kleidung und Wäsche auf dem Versicherungsgrundstück
- Aquarien, Whirlpools & Wasserbetten
- Diebstahl aus dem KFZ bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme
- Diebstahl während eines Krankenhausaufenthaltes
- Kundenschließfächer bis zu einem bestimmten Wert
- Sturm-/Hagelschäden auf Terrassen und Balkonen
- Sengschäden
Was ist versichert?
Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsort. Hausrat außerhalb des Versicherungsorts ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert.
Zum Inventar gehören alle Sachen, die dem Versicherungsnehmer im Haushalt zur privaten Nutzung dienen.
- Einrichtungsgegenstände, wie z.B. Möbel, Teppiche und Gardinen
- Gebrauchsgegenstände, wie z.B. Kleidung, Elektrogeräte und Geschirr
- Dinge des täglichen Verbrauchs, also Vorräte, Lebens- und Genussmittel
- Wertsachen: darunter zählen Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten, für Bargeld und Wertpapiere gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen
Als mitversichert geltend außerdem
- auf eigene Kosten angeschaffte Einbaumöbel und Einbauküchen
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die der Wohnung dienen
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich Motoren sowie Surfgeräte
- Kleintiere (Katzen, Fische, Vögel, …)
- fremdes Eigentum, welches sich vorübergehend im Haushalt befindet
- Fall- und Gleitschirme, nicht motorisierte Flugdrachen und ferngelenkte Flugmodelle einschließlich Zubehör
- Selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher
Welche Gefahren sind in der Regel versichert?
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs)
- Einbruchdiebstahl (auch Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub)
- Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Nässeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Rohren der Wasserversorgung)
- Sturm und Hagel
Ausführlichere Angaben zu den versicherten Gefahren stellen wir Ihnen unter dem Reiter ,,Ratgeber‘‘ zur Verfügung.
Welche Gefahren können zusätzlich eingeschlossen werden?
- Erweiterte Elementargefahren (Überschwemmung durch Hochwasser oder Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
- Diebstahl von Fahrrädern, Lastenräder und Pedelecs/ E-Bikes (Voraussetzung = nicht versicherungspflichtig) ohne Nachtzeitklausel
- Möglichkeit einer AllRisk Versicherung
- Glasbruch (meist in rechtlich selbständigem Vertrag)
Welche Gefahren sind in der Regel nicht versichert?
Generell als Ausschlüsse gelten Schäden durch Kriegsereignisse (auch Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand), innere Unruhen und Kernenergie.
Versicherungswert und Versicherungssumme
Der Versicherungswert bildet die Grundlage zur Berechnung einer Entschädigung.
Man nennt diesen auch Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um eine Sache nach gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
Ist die Entschädigung für Wertsachen auf einen bestimmten Betrag begrenzt, wird höchstens dieser berücksichtigt.
Die Versicherungssumme wird zwischen dem Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart. Sie sollte immer dem Versicherungswert entsprechen.
Die meisten Versicherer veranschlagen zur Berechnung 650 € pro m² Wohnfläche.
Dadurch gewährt das Versicherungsunternehmen den Unterversicherungsverzicht. Beschädigte oder zerstörte Sachen werden somit in vollem Umfang bis zur Versicherungssumme ersetzt.
Prämien
Die Höhe der Versicherungsprämie ist abhängig von der Versicherungssumme, vom Versicherungsort und den möglichen Einschlüssen.
Der Versicherer passt den Versicherungsschutz jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise an. Dazu wird die Versicherungssumme jährlich erhöht und es ergibt sich ein neuer Beitrag.
Der Versicherungsnehmer kann der Anpassung durch Erklärung in Textform widersprechen. Damit wird die Änderung nicht wirksam.