Haftpflicht Immobilien- Darlehensvermittler
Schutz für Immobiliar-Dahrlehensvermittler gemäß § 34 i GewO
Versichert sind Immobiliardarlehensvermittler, die gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen gemäß § 491 Abs. III BGB oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen gemäß § 506 BGB vermitteln oder Dritte zu solchen Verträgen beraten.
Was ist versichert?
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt den Gewerbetreibenden für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangenen Verstoßes von einem anderen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird. Vermögensschäden sind sämtliche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.
Versichert ist die rechtlich zulässige Tätigkeit der Immobiliar-Darlehensvermittlung.
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der geltend gemachten Ansprüche sowie die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung des Gewerbetreibenden von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.
Versicherungssummen
- 500.000 EUR bis 2.000.000 EUR je Schadenfall frei wählbar
- 2 bis 6-fache Maximierung möglich
- höhere Versicherungssummen auf Anfrage
- Verletzungen von Geheimhaltungsverpflichtungen (Sublimitierung)
- AGG-Deckung für Schäden wegen Diskriminierung oder wegen Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung (Sublimitierung)
Zusatzbausteine
- Betriebs-Haftpflicht
- wissentliche Pflichtverletzung
- erweiterte Übernahme der Nachhaftung
- Cyber Risk–Annex
- Straf-Rechtsschutz-Annex
- unredliche Mitarbeiter (VSV)
gesetzliche Bestimmungen
Seit dem 21.03.2016 besteht für die gewerbsmäßige Immobiliar-Darlehensvermittlung die Verpflichtung eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Erforderlicher Umfang der Berufshaftpflichtversicherung:
- Mindestversicherungssumme
- 460.000 EUR je Versicherungsfall
- 750.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres
- unbegrenzte Nachhaftung für alle in der Vertragslaufzeit vorkommenden Verstöße
Voraussetzungen der Erlaubniserteilung:
- Zuverlässigkeit
- geordnete Vermögensverhältnisse
- Berufshaftpflichtversicherung
- Sachkunde
- Hauptniederlassung / Hauptsitz im Inland und Ausübung der Tätigkeit im Inland
Klauseln
- Ansprüche aus Rechtsverhältnissen mit Dritten
Mögliche Prämiennachlässe
- Laufzeitnachlass