Gewässerschaden-Haftpflicht
Gewässerschaden- Haftpflicht- Versicherung
Umweltschäden können zu einer hohen finanziellen Belastung des Schädigers führen. Eine Gewässerschaden- Haftpflicht- Versicherung bietet hierfür den passenden Schutz.
Wer ist versichert?
Betreiber von wassergefährdenden Anlagen bzw. Behältern
Was ist versichert?
Schadensersatzansprüche nach § 89 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Sachschäden, wie das Ausheben des kontaminierten Erdreichs
- Personenschäden durch die Verschmutzung des Grundwassers
- Vermögensschäden, wie das Schließen eines Waldbades infolge der Wasserverschmutzung
Was ist nicht mitversichert?
Betreiber sind – abhängig vom Bundesland – zur regelmäßigen Wartung und Reinigung der Anlagen und Behälter verpflichtet. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, kann der Versicherer die Deckung versagen.
Die Neubefüllung von Behältern kann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.
Leistungsumfang (produktabhängig!)
Zu den übernommenen Kosten zählen:
- Gutachterkosten
- Reparaturkosten an der Anlage
- Kosten für die Beseitigung des kontaminierten Erdreichs
- Kosten der Neubefüllung eines ausgelaufenen Behälters
Versicherungssummen
Das Gesetz sieht eine Begrenzung der Haftungssumme für Betreiber nicht vor. Daher sollte sich die gewählte Versicherungssumme am Risikopotential der Anlage, der verwendeten Stoffe (Art, Menge etc.) und der Beschaffenheit der naheliegenden Umwelt (Flüsse, Seen etc.) richten.