Gebäude
Gebäude- Versicherung
Die Gebäude- Versicherung sichert feste Gebäude inkl. Grundstücksbestandteilen, Gebäudezubehör und gesondert einzuschließende Nebengebäude gegen die vereinbarten Gefahren ab.
Nachstehend informieren wir Sie über den allgemeinen Deckungsumfang der Grundgefahren in der Gebäude- Versicherung.
Feuer
Versichert sind alle Schäden die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Auch Folgeschäden durch Rauchentwicklung oder durch das Löschwasser der Feuerwehr sind gedeckt.
Müssen nach dem Brand Wände eingerissen werden, bezahlt das ebenfalls die Versicherung.
Brand wird definiert als ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Nicht versichert, sofern nicht abweichend vereinbart, sind daher:
- Schäden an Sachen, die dem Nutzfeuer (Herd, Ofen, Kamin etc.) ausgesetzt werden
- Sengschäden (Beispiel: Einer Ihrer Gäste lässt aus Versehen seine Zigarette fallen. Sie liegt auf dem Teppichboden und durch die Glut frisst sich ein Loch in den Bodenbelag.)
- Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen
Leitungswasser
Als Leitungswasser gelten das Wasser und der Dampf in den Rohren der Wasserversorgung und der Heizung des Gebäudes. Versichert sind Rohrbrüche und Schäden, die durch das bestimmungswidrige Austreten des Wassers oder Dampfes entstehen (=Nässeschäden).
Bruchschäden innerhalb von Gebäuden
Versicherungsschutz innerhalb von Gebäuden besteht für
- jegliche Art von Bruchschäden an
- Zu-und Ableitungsrohren sowie damit verbundenen Schläuchen
- Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung
- Rohren von Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen
- Rohren von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind
- frostbedingte Bruchschäden an Installationen wie Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen, Heizkörper, Heizkessel, …
Bruchschäden außerhalb von Gebäuden
Versicherungsschutz außerhalb von Gebäuden besteht für jegliche Art von Bruchschäden an
- Zuleitungsrohren der Wasserversorgung
- Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen
soweit diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
Nässeschäden
Versichert sind Schäden, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Das Leitungswasser muss ausgetreten sein aus
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
- den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen
- Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung
- Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen
- Wasserlösch- und Berieselungsanlagen
- Wasserbetten und Aquarien.
Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
Zusätzlich einschließen kann man
- Jegliche Art von Bruchschäden an
- Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude dienen
- Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks, die der Versorgung versicherter Gebäude dienen
- Ableitungsrohren innerhalb und außerhalb des Versicherungsgrundstücks, die der Entsorgung versicherter Gebäude dienen
- Schäden durch bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus
- innenliegenden Regenfallrohren einschließlich Bruchschäden
- Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen
- Fußbodenheizungen
Nicht versichert sind Schäden durch
- Plansch- und Reinigungswasser
- Schwamm
- Grundwasser, Hochwasser und Niederschläge (das ist kein Leitungswasser!) sowie durch diese Gefahren hervorgerufener Rückstau
- Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder ähnlich mobilen Behältnissen
- Flüssigkeiten aus ortsfesten Wasserlöschanlagen
Sturm und Hagel
Als Sturm gelten Windbewegungen ab Windstärke 8. Versichert sind Schäden:
- die unmittelbar durch Sturm / Hagel an versicherten Sachen entstehen
- die dadurch entstehen, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft
Versichert sind auch die Folgen eines Sturmschadens an versicherten Sachen oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden.
Nicht versichert sind also Schäden, die rein durch das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee usw. in Fenster oder Türen entstehen. Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Sturm selbst sich unmittelbar zuvor eine entsprechende Öffnung geschaffen hat.
Erweiterte Elementargefahren
Als erweiterte Elementargefahren gelten Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Nicht versichert sind Sturmflut und Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen.
Ausgeschlossen sind auch Schäden an
- noch nicht bezugsfertigen oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbaren Gebäuden und den versicherten Sachen darin sowie
- im Freien befindlichen beweglichen Sachen
Nachfolgend die wichtigsten Begriffsdefinitionen:
Überschwemmung
Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch
- Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern
- Witterungsniederschläge
- Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von a) oder b)
Rückstau
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren austritt.
Erdsenkung
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
Nicht versichert sind Schäden durch Trockenheit oder Austrocknung.
Gemäß dieser Defintion sind ebenfalls Tagesbrüche - ausgelöst durch Berg- oder Tunnelbau - nicht versichert.
Erdrutsch
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
Unbenannte Gefahren (Allgefahrendeckung)
Durch den Einschluss der unbenannten Gefahren wird Ihre Gebäude- Versicherung zur Allgefahrendeckung.
Dieser Deckungsbaustein umfasst prinzipiell alle Ereignisse, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind und die dazu führen, dass versicherte Sachen unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden bzw. abhandenkommen.
Nicht versichert sind alle Gefahren, die separat zu versichern sind wie z.B. Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, erweiterte Elementargefahren und Glasbruch.
Typische Ausschlüsse sind außerdem:
- Alterung oder Abnutzung (Verschleiß)
- Ver- und Bearbeitungsschäden
- korrosive Angriffe jeder Art, Abzehrungen, Erosion, Schwund
- Senken, Reißen, Schrumpfen oder Dehnen von Gebäuden und Gebäudeteilen
- Fehler im Zusammenhang mit Reparatur- oder Wartungsarbeiten
- Versagen von Mess-, Steuer-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Schäden, die ohne äußere Einwirkung an Maschinen, maschinellen und elektronischen Einrichtungen entstehen
- Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler
Gebäudetechnik (Haustechnik)
Versichert sind sämtliche elektronischen und maschinellen Anlagen/Geräte der Gebäudetechnik zum Neuwert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf nicht betriebsfähige sowie geleaste und gemietete Sachen, sofern der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt.
Die Entschädigung erfolgt – wie üblich in der Gebäude- Versicherung – zum Neuwert. Es handelt sich um eine Allgefahrendeckung, die durch die ausdrücklich benannten Ausschlüsse begrenzt wird.
Nicht versichert sind alle Gefahren, die separat zu versichern sind wie z.B. Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, erweiterte Elementargefahren und Glasbruch.
Typische Ausschlüsse sind außerdem:
- Anlagen und Geräte, für die der Versicherungsnehmer nicht die Gefahr trägt
- Abnutzung oder Alterung
- Schäden, für die ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat
Zu den versicherten Sachen gehören insbesondere:
- Anlagen der Dampf- und Warmwassererzeugung (z.B. Boiler)
- Heizungsanlagen und Anlagen der Wasserversorgung
- Raumabluft und Klimaanlagen
- Brand- und Einbruchmeldeanlagen
- Klingel-, Gegen- und Wechselsprechanlagen
- Kameraüberwachungsanlagen
- Aufzugstechnik
- Schrankenanlagen
- Antennenanlagen etc.