Gebäude

Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung ist eine Sachversicherung zum Schutz der im Versicherungsschein bezeichneten festen Gebäude, Nebengebäude und Garagen gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Naturgefahren.
Werden Einheiten vermietet, so sollte sie außerdem eine ausreichende Kostendeckung von Mietverlusten beinhalten.
Als Wohngebäude werden Objekte versichert, deren gewerblicher Nutzanteil unter 50 Prozent liegt. Überwiegend gewerblich genutzte Gebäude erhalten eine Geschäftsgebäude-Versicherung.

Wer ist versichert?

Versicherungsnehmer können sein: Eigentümer, Investoren, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder auch Nutznießer einer Immobilie sowie Eigentümer- Gemeinschaften und Hausverwaltungen.

Welche Sachen sind versichert?

Versichert ist das in der Police bezeichnete Gebäude. Dazu zählen alle zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen wie Fenster, Türen, Heizungsanlagen und Einrichtungen der Warmwasserversorgung.

In den Versicherungsschutz eingeschlossen sind auch gemeinschaftlich genutzte Anlagen. Bei Geschäftsgebäuden können das Klimaanlagen sein, bei Mehrfamilienhäusern z.B.:  Waschmaschinen und Trockner.

Mitversichert gelten außerdem

  • Grundstücksbestandteile (z. B. Terrassen, gemauerte Pools etc.)
  • Gebäudezubehör zu Instandhaltungszwecken (z. B. Ziegel, Fliesen etc.)
  • Gebäudezubehör mit überwiegender Zweckbestimmung ( z.B. Balkonkästen, Müllboxen, Klingel- und Briefkastenanlagen)

Individuell für das Gebäude gefertigte und installierte Einbauküchen- und Schränke fallen unter den Schutz der Gebäudeversicherung.

Nicht versichert sind jedoch nachträglich von Mietern eingefügte – nicht aber ausgetauschte - Sachen sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme.

Freistehende Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück (z.B. Garagen, Carports, Gartenhäuser) können gegen Vereinbarung eingeschlossen werden und sollten ausdrücklich in der Police benannt sein.

Welche Gefahren sind versichert?

  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, Nässeschäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Rohren der Wasserversorgung)
  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall eines Luftfahrzeugs)
  • Sturm- und Hagel

Näheres zu den versicherten Gefahren finden Sie unter dem Reiter ,,Ratgeber‘‘.

Welche Gefahren können eingeschlossen werden?

  • erweiterte Elementargefahren (Überschwemmung durch Hochwasser oder Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
  • Innere Unruhen, böswillige Beschädigung und Streik/Aussperrung
  • Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwelle
  • Terror
  • unbenannte Gefahren (Allgefahrendeckung)
  • Gebäudetechnik (Haustechnik)

Im Paket kann zusätzlich eine Glasbruchversicherung abgeschlossen werden. Es handelt sich hierbei jedoch um einen rechtlich selbständigen Vertrag.

Näheres zu diesen Gefahren finden Sie ebenfalls unter dem Reiter ,,Ratgeber‘‘.

Welche Gefahren sind nicht versichert?

Generell ausgeschlossen sind alle Schäden, die durch Kriegsereignisse und Kernenergie entstehen.

Welche Kosten sind versichert?

Der Versicherungsschutz der verbundenen Wohngebäudeversicherung deckt auch Kosten ab, die im Zusammenhang mit Schäden durch versicherte Gefahren an versicherten Sachen entstehen. Dazu zählen z.B.:

  • Aufräumungs- und Abbruchkosten
    Schadenbeispiel: Fegt ein Orkan Teile des Gebäudes auf die Straße oder benachbarte Grundstücke, zahlt die Versicherung auch dort den Abtransport.
  • Bewegungs- und Schutzkosten
    Schadenbeispiel: Muss nach einem Rohrbruch z. B. das Mobiliar ausgeräumt werden, um das zerstörte Parkett instand zu setzen, übernimmt der Versicherer die Kosten für den Abtransport und ggf. die Zwischenlagerung.
  • Mietausfallkosten infolge eines versicherten Sachschadens

Versicherungssumme und –prämie

Als Schadenversicherung dient die Gebäudeversicherung dem wirtschaftlichen Erhalt der Immobilie. Versichert wird daher der Neubauwert.

Mietausfälle werden in Höhe des Bruttojahresmietwertes versichert, wobei hier unterschiedliche Deckungszeiten gewählt werden können (z.B. 12 oder 24 Monate).

Da sich die Preise (Löhne, Rohstoffe, Baumaterialien) in der Baubranche bereits in wenigen Jahren stark verändern können, verändert sich auch der Neubauwert von Gebäuden, sodass eine fortlaufende Anpassung von Versicherungsschutz und Prämie durch den Versicherer erforderlich ist.

Nachfolgend erhalten Sie eine Zusammenfassung der häufigsten Modelle:

  1. Wohngebäude-Versicherung (unter 50% gewerbliche Nutzung)
    • Summenmodell (Gleitende Neuwertversicherung)
      Mit dem fiktiven „Versicherungswert 1914“ wird eine Art Basiswert des Gebäudes festgelegt. Der jährlich neu vom Statistischen Bundesamt ermittelte Baupreisindex erfasst die jeweiligen Baupreisänderungen. Die aktuelle Versicherungssumme zum Neubauwert errechnet sich daraus wie folgt:
      Versicherungssumme zum Neubauwert = Wert 1914 x Baupreisindex.
      Der Versicherer gewährt i.d.R. Unterversicherungsverzicht, wenn:

      • die Versicherungssumme durch einen Bausachverständigen ermittelt wird,
      • der Neubauwert eines anderen Jahres richtig vom Versicherungsnehmer angegeben und durch den Versicherer umgerechnet wird oder
      • der Versicherungsnehmer Fragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes richtig beantwortet und der Versicherer hiernach den Versicherungswert 1914 berechnet.

      Zum Erhalt des Unterversicherungsverzichtes ist es wichtig, dem Versicherer wertsteigernde Maßnahmen nach Vertragsschluss anzuzeigen und den Versicherungsschutz entsprechen erweitern zu lassen.

      Unterversicherung bedeutet, dass der tatsächliche Wert des Gebäudes über der vereinbarten Versicherungssumme liegt. Dies kann zu Abzügen in der Schadensregulierung führen.

      Die Höhe der Versicherungsprämie ist im Wesentlichen von der Versicherungssumme abhängig. Aus verschiedenen Risikomerkmalen wie Baujahr, Nutzung und Postleitzahl ermittelt der Versicherer dazu einen Prämiensatz.

      Die Anpassung der Versicherungsprämie an die Baupreisentwicklung erfolgt über den jährlich neu ermittelten (gleitenden) Neuwertfaktor. Er setzt sich zu 80 Prozent aus dem Baupreisindex für Wohngebäude und zu 20 Prozent aus dem Tariflohnindex des Baugewerbes zusammen.

      Es gilt:

      Jahresnettoprämie =Wert 1914 x Prämiensatz in ‰ x Neuwertfaktor
      1000
    • Wohnflächenmodell
      Eine Versicherungssumme gibt es beim Wohnflächenmodell nicht, der Versicherungsschutz bezieht sich jedoch ebenfalls auf den Neubauwert. Der Versicherer ermittelt aus verschiedenen Risikomerkmalen wie Gebäudetyp, Bauweise, Ausstattung, Baujahr, Postleitzahl und Nutzung einen Prämiensatz je Quadratmeter Wohnfläche. Die Versicherungsprämie wird auch bei diesem Modell anhand des jährlich neu ermittelten Neuwertfaktors an die Baupreisentwicklung angepasst.Werden die Antragsfragen korrekt beantwortet, kann sich der Versicherer beim Wohnflächenmodell nicht auf das Bestehen einer Unterversicherung berufen, wobei wertsteigernde Maßnahmen vom Versicherungsnehmer anzuzeigen sind und der Versicherungsschutz entsprechend zu erweitern ist.
    • Einheitenmodell
      Das Einheitenmodell eignet sich für Hausverwaltungen, Bauträger und andere Unternehmen der Immobilienwirtschaft, die über große Bestände von Mehrfamilienhäusern verfügen (mind. 100 Wohn-und Geschäftseinheiten). Eine Versicherungssumme gibt es beim Einheitenmodell nicht, der Versicherungsschutz bezieht sich jedoch ebenfalls auf den Neubauwert. Die Versicherer ermitteln anhand unterschiedlicher Risikomerkmale einen individuellen Prämiensatz je Wohneinheit, Gewerbeeinheit und Garagenstellplatz und passen die Versicherungsprämie auch jährlich an die Baupreisentwicklung an. Auch beim Einheitenmodell gilt: Werden die Antragsfragen korrekt beantwortet, kann sich der Versicherer nicht auf das Bestehen einer Unterversicherung berufen, wobei wertsteigernde Maßnahmen vom Versicherungsnehmer anzuzeigen sind und der Versicherungsschutz entsprechend zu erweitern ist.
  2. Geschäftsgebäude-Versicherung (ab 50% gewerbliche Nutzung)
    • Wertzuschlagsmodell
      Die Versicherungssumme errechnet sich bei diesem Modell anhand eines Basiswertes, den hier i.d.R. die Neubauwerte der Jahre 1980 oder 1970 bilden. Der Wertzuschlag erfasst die jeweiligen Baupreisänderungen und wird jährlich neu vom Statistischen Bundesamt ermittelt. Die aktuelle Versicherungssumme zum Neubauwert errechnet sich wie folgt:Versicherungssumme zum Neubauwert = Basiswert + Wertzuschlag. Der Versicherer gewährt i.d.R. Unterversicherungsverzicht, wenn die Versicherungssumme durch einen Bausachverständigen oder durch das vom Versicherer eingesetzte Wertermittlungsprogramm ermittelt wurde.Unterversicherung bedeutet, dass der tatsächliche Wert des Gebäudes über der vereinbarten Versicherungssumme liegt. Dies kann zu Abzügen in der Schadensregulierung führen.

      Die Höhe der Versicherungsprämie ist im Wesentlichen von der Versicherungssumme abhängig. Aus verschiedenen Risikomerkmalen wie Baujahr, Betriebsart und Postleitzahl ermittelt der Versicherer dazu einen Prämiensatz.

      Die aktuelle Jahresnettoprämie des Versicherungsvertrages errechnet sich nicht anhand des Basiswertes, sondern anhand der aktuellen Versicherungssumme zum Neubauwert.

      Es gilt:

      Jahresnettoprämie =Versicherungssumme zum Neubauwert x Prämiensatz in ‰
      1000

      Da der jährlich neu ermittelte Wertzuschlag bereits in der aktuellen Versicherungssumme berücksichtigt ist, findet also auch bei der Versicherungsprämie eine regelmäßige Anpassung an die Baupreisentwicklung statt.