Bauherrenhaftpflicht

Bauherren- Haftpflicht- Versicherung

Wer bauen möchte, schafft bereits mit dem noch unbebauten Grundstück eine Gefahrenquelle für Andere. Deshalb obliegt dem Bauherrn die Pflicht, die Baustelle ordnungsgemäß abzusichern, sodass dort niemand zu Schaden kommen kann.

Das sind seine Verkehrssicherungspflichten. Die kann er zwar grundsätzlich an den Bauleiter / Bauunternehmer delegieren, damit hat er sich aber nicht, wie oft irrtümlich angenommen wird, auch seiner Haftung vollständig entledigt. Denn der Bauherr ist verpflichtet, die Sicherungsmaßnahmen des Bauleiters / Bauunternehmers zu überwachen. Kurz gesagt: Die Haftung für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - die Kontrolle und Überwachung - bleibt beim Bauherrn!

Beispiele für Verstöße gegen die Verkehrssicherungspflichten:

  • ungenügende Absperrung des Baugrundstücks
  • mangelhafte Sicherung oder Abdeckung von Baugruben
  • Schäden durch Staub und Schmutz an Nachbargrundstücken
  • Verunreinigung der Straße durch Baustellenfahrzeuge

Wer ist versichert?

  • Versichert ist der Versicherungsnehmer in seiner Funktion als Bauherr eines eigenen Bauvorhabens.

Was ist versichert?

  • Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bei der Durchführung eigener Bauvorhaben.
  • Versichert sind Schadenersatzansprüche aufgrund von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die nach einem derartigen Verstoß gegen den Bauherrn geltend gemacht werden.

Laufzeit

  • Sie sollten die Bauherrenhaftpflichtversicherung rechtzeitig vor und beginnend mit dem ersten Spatenstich abschließen.
  • Sie endet mit der Bezugsfertigstellung, meist jedoch spätestens 2 Jahre nach Versicherungsbeginn. Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz per Antrag und gegen Mehrprämie verlängert werden, wenn sich die Bauphase verzögert.

Prämien

Die Prämien für die Bauherrenhaftpflichtversicherung können auf unterschiedliche Weise berechnet werden:

  • nach der Bruttobausumme inkl. Eigenleistungen (Bausummen- Modell)
  • nach der Größe der Wohnfläche / Nutzfläche (Quadratmeter- Modell)

In der Regel wird die Prämie als Einmalbetrag entrichtet.