Reisekranken-Versicherung

Auslandsreise-Krankenversicherung für Privatkunden

Vor einer geplanten Reise – besonders ins Ausland - sollte sich jeder Gedanken machen, ob der Versicherungsschutz ausreichend ist.

Während Privatversicherte bei weltweiten Reisen für die Dauer von bis zu einem Monat vollen Versicherungsschutz genießen, bestehen Lücken bei gesetzlich Versicherten.

Die Kostenübernahme für den Rücktransport aus dem Urlaubsland gehört z.B. nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Aber auch die Kosten für ärztliche Behandlungen sind nur eingeschränkt oder gar nicht versichert.

Zu beachten ist auch, dass in Touristenhochburgen häufig nicht die Europäische Krankenversicherungskarte akzeptiert wird und der Patient somit in Vorkasse gehen muss.
In Europa und Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, erstattet die gesetzliche Krankenkasse nur den Anteil der Rechnungen, der sich an der deutschen Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte orientiert.

Außerhalb Europas und in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, erstattet die gesetzliche Krankenkasse keinerlei Leistung. Darunter fallen z.B. beliebte Reiseländer wie Ägypten, Thailand oder die USA.

Die Reise-Krankenversicherung schließt diese Lücken größtenteils und bietet Ihnen bei Urlaubsreisen weltweiten Versicherungsschutz.
Geleistet wird für jede Auslandsreise eines Jahres, die – je nach Vertrag – nicht länger als sechs oder acht Wochen dauert.

Wer ist versichert?

Versichert sind die im Versicherungsschein namentlich genannten Personen oder der im Versicherungsschein festgelegte Personenkreis.

Eine Paarversicherung gilt für zwei Personen. Eine Familienversicherung gilt für max. zwei Erwachsene und mind. ein mitreisendes Kind (max. 7 Kinder) bis zum 21. Lebensjahr.

Was ist versichert?

Bei einer medizinisch notwendigen ambulanten oder stationären Heilbehandlung (auch wenn durch Pandemie verursacht), ärztlichen Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, bei Früh- oder Fehlgeburt oder bei einem unvorhersehbaren medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch während eines Auslandsaufenthaltes fallen unter den Versicherungsschutz Aufwendungen für:

  • Ambulante und stationäre Heilbehandlung
  • Notwendiger Transport zum Arzt/Krankenhaus
  • Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer inkl. Verpflegung
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Zahnbehandlung
  • Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz
  • Rücktransport
  • Überführung aus dem Ausland

Was ist nicht versichert?

Keine Leistungspflicht besteht für die in den letzten drei Monaten vor Antritt der jeweiligen Reise behandelten Krankheiten einschließlich ihrer Folgen und für Unfallfolgen, soweit

  • Behandlungen im Ausland der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren
  • bei Reisebeginn feststand, dass Behandlungen innerhalb der Reise durchgeführt werden müssen

Keine Leistungspflicht besteht außerdem für:

  • Krankheiten/Unfälle/Todesfälle durch Kriegsereignisse und innere Unruhen
  • auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle; Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen
  • psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung
  • Kur- und Sanatoriumsbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen
  • Behandlung durch Ehegatten, Lebenspartner, Kinder
  • eine durch Pflegebedürftigkeit bedingte Unterbringung

Welche Kosten sind zusätzlich versichert? 

  • Such-, Rettungs- oder Bergungskosten
  • Unterkunft/Verpflegung einer minderjähr. Begleitperson im Krankenhaus
  • Krankenhaustagegeld bei stationärer Krankenhausbehandlung

Spezielle Tarife für bestimmte Zielgruppen

 Studenten, Au Pairs und Work & Travel

Für Langzeitreisen über mehrere Monate bedarf es einer speziellen Police, meist ausgelegt für Studenten, Au Pairs oder für Teilnehmer an Work & Travel Programmen als Young Travel Reisepaket bis zu 5 Jahren.

Es werden dabei Tagesprämien angeboten, bis zum 12. Monat und 13. bis zum 60. Monat. Das Paket sollte immer für längerfristig abgeschlossen werden. Durch Einreichung des Rückflugtickets kann der Versicherungsschutz anschließend vorzeitig beendet werden.

Es muss angegeben werden, ob auch die USA und Kanada bereist werden.

Der Tarif für USA und Kanada ist etwas teurer. Grund dafür ist, dass die Kosten des Gesundheitswesens in Nordamerika höher sind als üblich.

Außerdem unterscheidet das Young Travel Paket zwei Tarife, Basis und Premium.

Im Komplettpaket sind eingeschlossen:

  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • Reise- Unfallversicherung
  • Reise- Haftpflichtversicherung
  • Reise- Gepäckversicherung bis 2.000 €
  • Notfallversicherung
  • Keine Selbstbeteiligung

Ausführlichere Angaben zu den versicherten Leistungen stellen wir Ihnen unter dem Reiter ,,Ratgeber‘‘ zur Verfügung.

Privatversicherte

Auch für privat Versicherte kann sich der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung lohnen.

Rechnen Sie Behandlungen im Ausland über die Zusatzversicherung, statt über die Krankenvollversicherung ab, so haben diese keine Auswirkungen auf eine mögliche Beitragsrückerstattung in der Privatversicherung.

Während der Beitrag für den Zusatzschutz sehr gering ausfällt, werden Sie hingegen bei Inanspruchnahme der PKV keine Beitragsrückerstattung erhalten, unabhängig von der Höhe der zu erstattenden Kosten.

Das heißt konkret, die PKV wird nicht belastet, wenn eine Auslandsreise-Krankenversicherung besteht.

In der Regel ist in Ihrer privaten Krankenversicherung darüber hinaus ein Selbstbehalt vereinbart, wohingegen in der Zusatzversicherung die vertraglich vereinbarten Leistungen ohne Abzug einer Selbstbeteiligung erstattet werden.

Zudem ist der Versicherungsschutz im Ausland der PKV auf einen Monat begrenzt. In einer Zusatzversicherung genießen Sie, je nach Tarif, zwischen 42 und 56 Tagen Versicherungsschutz.